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Grundsteuer: Bescheide vom Finanzamt schnell überprüfen
Warum ist das jetzt wichtig?
Die rheinland-pfälzischen Finanzämter verschicken „in Kürze“ die ersten Bescheide zur neuen Grundsteuer, wie das Landesamt für Steuern in Koblenz auf Anfrage mitteilte. Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung früh (das heißt schon im Juli oder August) abgegeben haben, dürften zu den ersten gehören, die ihre Bescheide bekommen. Sie stehen auch als erste vor der Aufgabe, sie sorgfältig auf Richtigkeit zu kontrollieren. Nicht weniger wachsam sein sollten aber auch diejenigen Eigentümer, die später an der Reihe sind.
Warum drohen Nachteile?
Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab 2025 erhoben, worauf der Bund und die Länder immer wieder hinweisen. Steuerpflichtige, die aber erst zu diesem Zeitpunkt einen Fehler entdecken in den Bescheiden des Finanzamtes, können dagegen dann nichts mehr ausrichten. Darauf macht der Eigentümer-Verband Haus und Grund Rheinland-Pfalz aufmerksam. Das bedeutet: Geht der Fehler zu Lasten des Eigentümers, zahlt er im Jahr 2025 unnötig viel Grundsteuer.
Was ist zu tun?
Eigentümer, die bei Überprüfung der Bescheide Zweifel an deren Richtigkeit haben, müssen innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. „Wer sich gegen die steuerliche Bewertung wehren will, muss diese Einspruchsfrist unbedingt beachten“, sagt Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor bei Haus und Grund in Mainz. Ihm zufolge handelt es sich bei den Bescheiden der Finanzämter „um eigenständige Verwaltungsakte“.
Welche Bescheide kommen überhaupt?
Es geht um zwei Bescheide je Grundstück. Den sogenannten Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt auf Basis der Grundsteuererklärung des Eigentümers und setzt ihn im Grundsteuerwertbescheid fest. Durch Multiplikation des jeweiligen Grundsteuerwertes mit der gesetzlich festgelegten Grundsteuermesszahl kommt das Finanzamt zum Grundsteuermessbetrag, den der Eigentümer im Grundsteuermessbescheid erfährt.
Wie kann ich Einspruch einlegen?
Laut Haus und Grund ist der Einspruch an das zuständige Finanzamt zu richten, und zwar mit der genauen Bezeichnung des Bescheids, um den es geht (Datum, Aktenzeichen, Art des Bescheids). Der Einspruch sollte als solcher klar erkennbar sein. „Eine Begründung kann noch nach Ablauf der Einspruchsfrist nachgereicht werden. Dies sollte im Einspruchsschreiben jedoch bereits angekündigt werden und dann zeitnah erfolgen“, rät Haus und Grund. Kosten entstehen den Steuerpflichtigen laut Verband erst, wenn es zur Klage vor einem Finanzgericht kommt.
Welche Fehler können vorkommen?
Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler (BdSt) können Fehler in den Bescheiden etwa darauf beruhen, dass Zahlenwerte bei der Bearbeitung nicht richtig übernommen wurden oder die Zuordnung von Anteilen oder Grundstücken auf die Eigentümer nicht stimmt. Die Berechnung des Grundsteuerwertes sollte aus dem Bescheid hervorgehen, so der BdSt.
Was machen dann Städte und Gemeinden?
Die Städte und Gemeinden versenden ihre Grundsteuerbescheide für 2025 erstmals nach dem neuen Recht. Das geschieht auf Basis der Bescheide, die den Eigentümern in nächster Zeit von den Finanzämtern zugehen. Im Unterschied zu diesen Bescheiden enthalten die Bescheide der Kommunen eine Zahlungsaufforderung – der Folge zu leisten ist. Andernfalls drohen Verspätungszuschläge und weitere Sanktionen.
Zum Hintergrund: Den Städten und Gemeinden steht das Geld aus der Grundsteuer zu. Sie nehmen Einfluss auf deren Höhe über den Hebesatz, den sie selbst bestimmen – nicht aber über die Grundstückswerte, die von den Finanzämtern jetzt schon festgesetzt werden.
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