Wirtschaft Globus: Vor Gericht Schlappe im Streit mit Betriebsrat

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«Kaiserslautern.» Mit einer weiteren Niederlage für das Globus-Management endete gestern eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern. Nach kurzer mündlicher Verhandlung lehnte es das Gericht ab, einer fristlosen Kündigung des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden am Standort Kaiserslautern zuzustimmen.

Die Geschäftsführung der Globus-Einzelhandelsgruppe mit Sitz in St. Wendel hatte die Forderung nach Entlassung des Arbeitnehmervertreters mit dem Vorwurf des „Arbeitszeit-Betrugs“ begründet. Konkret habe der Mann am letzten Tag eines mehrtägigen Betriebsräte-Seminars bereits gegen 14.30 Uhr Feierabend gemacht, obwohl seine reguläre Arbeitszeit an diesem Freitag erst gegen 17 Uhr geendet habe. Für jene zweieinhalb Stunden habe der Beschäftigte „dem Unternehmen seine Arbeitskraft anbieten müssen“. Das Arbeitsgericht folgte dagegen der Argumentation des Betriebsrats und seiner Rechtsvertreter, wonach das einschlägige Gesetz für Seminare eine „pauschale Freistellungsregelung“ für die Teilnehmer vorsehe. Diese Regelung sehe weder die Geltendmachung von „Überstunden“ noch von eventueller „Unterarbeitszeit“ vor. Vor diesem Hintergrund habe der Betriebsrat „auch nicht in der Absicht gehandelt, seinen Arbeitgeber zu schädigen“, als er früher in den Feierabend ging, betonte die Richterin. In einem ähnlichen Verfahren hatte Globus vor dem Arbeitsgericht in der vergangenen Woche auch die Kündigungsklage gegen die Vorsitzende des Betriebsrats am Standort Kaiserslautern verloren. In diesen Tagen finden dort die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt, bei dem die Verdi-Mitglieder des amtierenden Betriebsrats gegen Mitglieder einer weiteren Liste konkurrieren.

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