Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Geld fürs barrierefreie Wohnen

Staatlich gefördert wird beispielsweise der Bau einer bodengleichen Dusche mit Haltegriffen und Klappsitzen.
Staatlich gefördert wird beispielsweise der Bau einer bodengleichen Dusche mit Haltegriffen und Klappsitzen.

Darauf haben viele Hauseigentümer und Mieter gewartet: Seit kurzem stellt der Bund wieder Zuschüsse für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen bereit.

Gefördert werden etwa der Einbau eines Treppenlifts, einer Rampe am Hauseingang oder einer bodengleichen Dusche mit Haltegriffen und Klappsitzen. Die Zeit für eine Antragstellung drängt.

Warum drängt die Zeit?
Die gute Nachricht ist: Mit 150 Millionen Euro ist die gesamte staatliche Fördersumme für 2024 doppelt so hoch wie für 2023. Dennoch ist fraglich, ob das Geld für alle Interessenten reicht. In der Vergangenheit war der vom Bund bereitgestellte Betrag immer schon wenige Wochen nach Start des Zuschussprogramms aufgebraucht. Zahlreiche Antragsteller gingen leer aus. Es gilt das Motto: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Was wird bezuschusst?
Eingereicht werden können die Anträge bei der staatlichen KfW-Förderbank. Bezuschusst werden beispielsweise auch die Verbreiterung von Türdurchgängen und die Versetzung von Wänden, um mehr Bewegungsfreiheit zu schaffen. Zu den kleineren Maßnahmen gehören der Einbau großer Lichtschalter, von Handläufen an der Treppe oder einer elektrischen Rollladensteuerung.

Bei der Planung von Umbaumaßnahmen hilft die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz.

Wie viel Zuschuss gibt es?
Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren werden mit 10 Prozent, maximal 2500 Euro, bezuschusst. Wer also beispielsweise 10.000 eigenes Geld in die Hand nimmt, bekommt vom Staat 1000 Euro dazu. Bei einer Komplettmaßnahme für das ganze Gebäude, das dann den Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllt, beläuft sich der Zuschuss auf 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal auf 6250 Euro. Beispiel: Bei Ausgaben in Höhe von 20.000 Euro gibt es 2500 Euro Fördergeld dazu.

Wer bekommt den Zuschuss?
Antragsberechtigt sind Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten sowie Eigentümer einer Wohnung. Darüber hinaus können auch Eigentümergemeinschaften aus Privatpersonen sowie Ersterwerber eines bereits sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses beziehungsweise einer sanierten Wohnung bezuschusst werden. Auch Mieter sind antragsberechtigt, wobei die KfW empfiehlt, eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter abzuschließen.

Worauf muss ich achten?
Der Antrag muss gestellt werden, bevor erste Liefer- oder Leistungsverträge für die Maßnahme etwa mit Handwerkern vereinbart werden. Außerdem müssen die Arbeiten von Fachunternehmen ausgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Speziell für den Standard „Altersgerechtes Haus“ gilt, dass der Zugang, die Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad barrierereduziert gestaltet und bestimmte Bedienelemente eingebaut werden müssen.

Laut KfW muss für die dafür nötigen Umbaumaßnahmen ein Sachverständiger beauftragt werden. Neben dem Zuschussprogramm bei der KfW gibt es auch ein Kreditprogramm „Altersgerecht Umbauen“.

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