Wirtschaft RHEINPFALZ Plus Artikel Geld abheben: Warum man in der Bank eine Maske tragen muss – es eigentlich aber nicht darf

Eigentlich ist es nicht erlaubt beim Besuch einer Bank-Filiale das Gesicht zu verdecken.
Eigentlich ist es nicht erlaubt beim Besuch einer Bank-Filiale das Gesicht zu verdecken.

Seit Wochenbeginn gilt die Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz – und damit auch in dessen Banken. Maskierte Menschen treten also Tag für Tag an die Geldautomaten heran, geben ihre Pin ein und ziehen mit dem ausgezahlten Geld von Dannen. Wir haben nachgefragt, wie mit dem Zwiespalt zwischen Gesundheitsschutz und Überfallrisiko bei der rheinland-pfälzischen Sparkasse, der Commerzbank und der Deutschen Bank umgegangen wird.

Atemschutzmasken entwickeln sich aktuell zu einem Symbol des gesamtgesellschaftlichen Gesundheitsschutzes. Am Geldautomat schreit die Intuition jedoch auf: Halb verdeckten Gesichtern wohnt etwas Kriminelles, Verstecktes, Betrügerisches inne – vor allem, wenn es um Geld geht. Die Maske ist demnach das Symbol, die Angst das Motiv.

Auch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) hat das Paradox erkannt und sich am 22. April entsprechend geäußert. Das „Tragen von Masken kann bei den Beschäftigten von Kreditinstituten einerseits zu Ängsten vor Überfällen führen, da sie maskierte Personen mit Tätern in Verbindung bringen. Andererseits ist nicht auszuschließen, dass Täter diese ’legale’ Maskierungsmöglichkeit nutzen, um nicht frühzeitig als solche erkannt zu werden“ – soweit die Theorie. In der rheinland-pfälzischen Praxis spiegelt sich diese Vermutung der Heimtücke erst einmal nicht. Das bedeutet aber nicht, dass die Behörden keinen genauen Blick darauf haben, so die Unfallkasse.

Wo genau muss ich die Maske tragen?

Sparkasse, Commerzbank, Deutsche Bank: Feine Unterschiede gibt es bei der Beantwortung, wo ein Kunde seine Maske aufgezogen haben muss. Nur beim Anstehen, bei Beraterkontakt, oder am Automaten selbst? Laut Statement der Deutschen Bank sei das ordnungsgemäße Tragen am Geldautomaten „nicht notwendig.“ An der Kasse hingegen „ist der Mundschutz vorgeschrieben.“ Bei der Sparkasse zeigt sich ein etwas anderes Bild. Dort ist eine Maske auch „bei der Nutzung eines Geldautomaten erforderlich, soweit sich dieser innerhalb der Geschäftsräume befindet“, so Pressesprecherin des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz, Isabelle Drexler.

In den Hallen des Geldes, in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen – wer keine Maske hat, bleibt draußen. In diesem Punkt verfolgen alle drei Kreditinstitute auf RHEINPFALZ-Anfrage eine ähnliche Linie und zeigen sich konsequent. Vereinzelt haben Sparkassen-Filialen in der Pfalz auch Masken in geringen Mengen vorrätig, um sie an Kunden ohne eine eigene weiterzugeben. „Da im Augenblick der Schutz der Menschen vor gegenseitiger Ansteckung als wichtiger anzusehen ist und sich die aktuellen Raubüberfallzahlen auf einem sehr niedrigen Niveau befinden, ist diese “Teilvermummung„ – auch direkt am Geldautomaten – zu akzeptieren“, positioniert sich die Unfallkasse.

Rechtliche Basis: Was ist, wenn ich mich weigere?

Die rechtliche Lage lässt überdies wenig Spielraum. In der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes werden ausdrückliche Kriterien festgelegt, unter deren Einhaltung Geschäfte – dazu zählen auch Banken – öffnen dürfen. Hygiene, Einlasskontrollen oder -beschränkungen, Garantie des Mindestabstands von 1,5 Metern und eben, dass sowohl Mitarbeiter, als auch Kunden Mund und Nase bedeckt halten.

Weigert sich ein Kunde jedoch vehement diese letzte Auflage zu erfüllen, könne er der Filiale verwiesen werden, stellt die Pressesprecherin der Commerzbank klar. Teuer wird das dann auch unter Umständen: „Der Verstoß gegen diese Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Tragen ist insofern keine optionale Maßnahme, sondern eine gesetzliche Vorschrift, bei deren Zuwiderhandlung entsprechende Bußgelder erhoben werden können“, erklärt Drexler. Dem pflichtet Ulrike Eisenacher, Pressesprecherin der Commerzbank AG, bei: „Die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Kunden steht für uns im Vordergrund.“

In Rheinland-Pfalz regelt die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung die Öffnung von Geschäften.
In Rheinland-Pfalz regelt die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung die Öffnung von Geschäften.
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