Verbraucher-Tipp
Flüge besser direkt bei der Airline buchen
Die Portale sehen sich nämlich als reine Vermittler zwischen Verbraucher und Airline, während viele Kunden nach einer Buchung irrtümlich denken, dass das jeweilige Portal für alles zuständig sei. Kommt es dann zu Problemen beim Flug wie etwa einer Annullierung oder Verspätung, können die Passagiere ihre Verbraucherrechte in der Praxis oft nicht gut durchsetzen, weil sie vom Portal an die Airline und von der Airline an das Portal verwiesen werden. Über entsprechende Fälle berichtet das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl.
Oft verweist jede Seite auf die jeweils andere
Demnach kommt es etwa vor, dass die Airline den Fluggast zunächst an das Portal verweist. „Denn damit die Fluggesellschaft zum Beispiel den Flugpreis erstattet, muss erst das Portal die Ansprüche bei ihr geltend machen. Dort weist man die Betroffenen jedoch wieder ab, weil die Airline angeblich noch keine Zahlung an das Portal geleistet hat“, erläutert EVZ-Juristin Mareike Boguet.
Selbst wenn die Reisenden beide Akteure kontaktierten, bekommen sie dem EVZ zufolge nur den Hinweis, dass jeweils die andere Stelle zuständig sei. Rein rechtlich gesehen ist es so, dass bei Problemen mit dem Flug die Airline verantwortlich ist. Klappt hingegen bei der Buchung etwas nicht, ist der Portalbetreiber zuständig.
Risiko der Doppelbuchung
Die Verbraucherschützer raten dazu, die Flugportale mit ihren Filterfunktionen für die Reiseplanung sowie den Preisvergleich zu nutzen. Für die Buchung des Flugs sei hingegen der direkte Draht zur Airline meist von Vorteil, um bei einer Annullierung, Verspätung oder sonstigen Änderungen des Flugs einen einzigen Ansprechpartner zu haben, mit dem man sich auseinandersetzen muss.
Wer dennoch bei einem Portal bucht, sollte sich der Gefahr einer Doppelbuchung bewusst sein. Dazu kann es dem EVZ zufolge kommen, wenn der Buchungsvorgang abbricht oder sich die Webseite aufhängt und die Buchung dann sofort wiederholt wird. Stattdessen sollte erst einmal abgewartet oder der Kundenservice des Portals kontaktiert werden, da die Bestätigung für eine doch erfolgreiche Buchung manchmal verspätet komme oder im Spam-Ordner lande.
Auf Webseite der Fluggesellschaft schauen
Vorsichtig sein sollten auch Verbraucher, die ein zweites Mal buchten, weil sie beim ersten Mal eine Fehlermeldung erhielten.
In diesem Fall rät das EVZ dazu, anhand der Referenznummer und dem Pin-Code in den erhaltenen Mails zu überprüfen, welche Buchung erfolgreich war und welche nicht. Generell empfehlen die Verbraucherschützer zudem, sich nach dem Buchen nicht allein auf die Infos zum Flug in der App des Portals zu verlassen. Vielmehr sollte auch regelmäßig auf der Webseite der Airline nachgesehen werden, ob sich beim Flug etwas änderte.
So berichtet das EVZ von einem Fall, in dem ein Passagier seinen Flug verpasste, weil dieser zwei Stunden vorverlegt wurde – ohne dass die Portale-App darüber informierte. Die Airline lehnte eine Ausgleichszahlung an den Passagier ab, da sie das Portal über die geänderte Abflugzeit rechtzeitig in Kenntnis gesetzt habe.