Bundesgerichtshof
Für Einkauf mit Zahlungsdienstleister ist Gebühr okay
Das hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden. Eigentlich sind nach europäischem Recht solche Zusatzkosten bei herkömmlichen Bank-Überweisungen verboten. Aber, so der BGH, bei Zahlungsdiensten wie Paypal werden Zusatzleistungen erbracht. So wird etwa die Zahlungsfähigkeit eines Kunden geprüft. Deshalb gelte das Verbot zusätzlicher Entgelte hier nicht.
Im konkreten Fall ging es um eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Fernbusunternehmen Flixbus und der Wettbewerbszentrale. Das Unternehmen verlangte bis 2018 eine Extra-Gebühr, wenn Kunden ihre Rechnung über Paypal oder Sofortüberweisung beglichen. Die Höhe war vom Ticketpreis abhängig. Wer mit EC-Karte oder Kreditkarte zahlte, hatte dagegen keine Zusatzkosten. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs sah in der Gebühr einen Verstoß gegen das Gesetz, wonach Überweisungen kostenlos sind. Aber die Zentrale verlor ihre Unterlassungsklage zunächst vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Daraufhin legte sie Revision am BGH in Karlsruhe ein, der jetzt genauso entschied wie zuvor das OLG.
Paypal und Sofortüberweisungen ziehen das für eine Bestellung oder Leistung geforderte Geld zunächst vom Kunden ein und transferiert es auf das Paypal-Konto. Dadurch können Unternehmen sicher sein, dass sie ihr Geld erhalten und sofort liefern. Dafür verlangen die Zahlungsdienste von den Händlern eine Gebühr. Diese stellte Flixbus früher teilweise seinen Kunden in Rechnung. Allerdings verzichtet Flixbus seit 2018 vollständig auf Extra-Gebühren. Aber nun ist juristisch klargestellt, dass das Entgelt erhoben werden darf.
Flixbus hat am Donnerstag den Betrieb wieder aufgenommen. Das in München ansässige Unternehmen veranstaltete wie zuvor angekündigt erstmals seit Anfang November innerdeutsche Fernreisen. Zunächst sei aber nur ein reduziertes Netzwerk im Angebot. Flixbus hatte aufgrund der Corona-Krise die Fahrten im Inland Ende Oktober eingestellt.