Energie-Tipp RHEINPFALZ Plus Artikel Förderung: Wie man Geld für die Heizung bekommt

Für den Austausch einer alten Heizung gegen eine neue emissionsarme kann es aktuell bis zu 70 Prozent Förderung geben.
Für den Austausch einer alten Heizung gegen eine neue emissionsarme kann es aktuell bis zu 70 Prozent Förderung geben.

Wer seine alte Heizung bald gegen eine emissionsärmere tauschen will, kann sich laut Verbraucherschützern jetzt noch die aktuelle Förderung sichern – trotz Bundestagswahl.

Wie lange gibt es die aktuelle Förderung noch?
Bis nach der Bundestagswahl am 23. Februar die nächste Regierung steht und falls es dann ein neues Heizungsgesetz geben sollte, vergehen noch einige Wochen. Bis Mitte des Jahres, da ist Hans Weinreuter sicher, steht die bisherige Heizungsförderung. Wer sich ohnehin mit dem Gedanken trage, seine alte Heizung demnächst auszutauschen, sagt der Fachbereichsleiter Energie, Klima und Bauen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, für den könne es sinnvoll sein, sich mit dem Förderantrag zu beeilen.

Wie lange dauert es, um eine Zusage von der Förderbank KfW zu bekommen?
„Wenn die dafür notwendigen Unterlagen online über das Kundenportal bei uns eingereicht werden und die geplante Heizung förderfähig ist, geht das binnen Minuten“, sagt Christine Volk, Pressesprecherin bei der KfW. Um den Antrag abschicken zu können, braucht man allerdings einen abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem ausführenden Unternehmen. Wer eine Firma findet, mit der man rechtzeitig einen entsprechenden Vertrag schließt, kann man sich die Gelder zu den aktuellen Förderbedingungen sichern.

Muss der Betrieb die neue Heizung dann auch zügig einbauen?
Nein. Zwar braucht der Vertrag ein Datum, wann die Maßnahmen voraussichtlich umgesetzt werden. „Ab Erhalt des Förderbescheides hat man dann aber bis zu drei Jahren Zeit, die neue Heizung einbauen zu lassen“, sagt Hans-Joachim Horn, der in Konstanz als Energieberater für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg arbeitet. „Wichtig ist, dass der Leistungsvertrag mit dem Betrieb eine Klausel enthält, dass die Sanierung nur zustande kommt, nachdem es eine Förderzusage gibt“, so Horn.

Kann man sich darauf verlassen, dass die Förderung auf jeden Fall fließt – auch in drei Jahren noch?
Von der KfW heißt es dazu eindeutig: ja. Wer eine Förderzusage hat, für den sind die Gelder reserviert bis die Maßnahmen umgesetzt werden – unabhängig davon, wer künftig in Deutschland regiert oder wie es mit dem Heizungsgesetz weitergeht. Der Verbraucher muss aber in Vorleistung treten: Zugesagte Fördergelder werden erst nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt.

Und wenn man sich die Gelder jetzt reserviert, dann aber doch nicht binnen der drei Jahre abruft?
Auch wenn die Heizungsförderung teilweise üppig ausfallen kann: Den Verbrauchern bleibt ein nicht unerheblicher Eigenanteil. Hinzu kommt, dass man in Vorleistung treten muss. Wer eine Maßnahme für in zwei Jahren plant, sich dann aber die Umstände ändern, etwa durch Jobverlust oder Scheidung, für den kann das Projekt womöglich nicht mehr zu stemmen sein. Dann entfällt einfach der Anspruch auf Förderung.

Wer hat überhaupt Anspruch auf Fördergelder und wie viel gibt es?
Antragsberechtigt sind alle Investoren, wie zum Beispiel private Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen in Deutschland. Wer derzeit einen Antrag stellt, für den gilt: Die Grundförderung als Zuschuss beträgt 30 Prozent für alle förderfähigen Gesamtkosten, sie steht allen Eigentümern offen. Die technischen Mindestanforderungen bespricht man am besten mit einem Fachbetrieb. Zusätzlich gibt es einen einkommensabhängigen Bonus von 20 Prozent. Diesen bekommen nur selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen nicht mehr als 40.000 Euro pro Jahr beträgt. Dann gibt es noch den Klimageschwindigkeitsbonus. Er beträgt bis 31. Dezember 2028 20 Prozent, wird danach kontinuierlich reduziert. Auch diesen Bonus können nur selbstnutzende Wohneigentümer beantragen. Bei Ölheizungen, Gas-Etagenheizungen oder Nachtspeicheröfen ist das Alter zum Austauschzeitpunkt egal. „Gasheizungen müssen für diesen Bonus mindestens 20 Jahre alt sein“, sagt Horn. Insgesamt sind die förderfähigen Investitionskosten auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt, der Zuschuss beträgt maximal 21.000 Euro – wenn die volle Bonussumme von 70 Prozent erreicht wird.

Und wenn die Gasheizung noch vergleichsweise jung ist?
Sanitärbetriebe berichten von vielen Kunden, die sich jüngst bewusst noch eine Gasheizung eingebaut haben. Experten halten es für fragwürdig und wenig nachhaltig, intakte Geräte auszutauschen. Das sei erst ab einer Laufzeit von etwa 15 Jahren eine Überlegung wert. Den Klimabonus von 20 Prozent gibt es bei Gasheizungen erst ab einem Alter von 20 Jahren.

Wann muss man bei Heizungen für Neubauten und bei bestehenden Heizungen beachten?
In Neubauten ist man verpflichtet, eine Heizung einzubauen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Bei Bestandsimmobilien dürfen vorhandene Heizungen mit Öl oder Gas vorerst weiterlaufen. Vor dem Einbau einer neuen Öl-/Gasheizung im Bestand müssen sich Verbraucher seit 2024 beraten lassen hinsichtlich der Folgen von kommunaler Wärmeplanung und Weiterem: Ab 2029 müssen in solchen neuen Anlagen mindestens 15 Prozent emissionsärmere Brennstoffe wie Biogas oder Bioheizöl verwendet werden. Großstädte müssen Wärmepläne bis Mitte 2026 aufstellen, Kommunen bis 100.000 Einwohner bis Mitte 2028. Ab 1. Januar 2045 darf man keine „fossilen“ Öl- oder Gasheizungen mehr betreiben.

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