Finanz-Tipp
Extra-Zahlung vom Finanzamt für geringverdienende Pendler
Die sogenannte Mobilitätsprämie kann seit Anfang Januar beantragt werden. Der Antrag kann mit der Steuererklärung mit der neuen Anlage Mobilitätsprämie gestellt werden. Die Anlage wurde den üblichen Steuerformularen hinzugefügt. Das bedeutet, eine separate Auszahlung erfolgt nicht, sondern erst nach Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021“, teilte das rheinland-pfälzische Landesamt für Steuern (LfSt) in Koblenz auf Anfrage dazu mit.
Ab wann gibt es das Geld?
Bis die Zahlung bei den Begünstigten ankommt, wird es etwas dauern. Die Finanzämter können dem Landesamt zufolge „frühestens ab Mitte März 2022“ mit der Bearbeitung der Steuererklärungen 2021 beginnen. „Die ersten Steuerbescheide treffen daher voraussichtlich Ende März/Anfang April bei den Bürgerinnen und Bürgern ein. Das gilt somit auch für die Mobilitätsprämie“, so die LfSt-Sprecherin.
Die Bearbeitung ab Mitte März begründet die Behörde mit den gesetzlichen Fristen, die zum Beispiel Arbeitgebern bis Ende Februar für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen und anderer Daten an die Finanzverwaltung Zeit ließen. Außerdem stünden den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern in der Regel erst ab Mitte März zur Verfügung.
Wer hat Aussicht auf das Geld?
Die Mobilitätsprämie wurde eingeführt, damit Pendler mit Fahrtstrecken von mindestens 21 Kilometern (einfacher Arbeitsweg), die wegen ihres geringen Einkommens unterhalb des Grundfreibetrags liegen und deshalb keine Steuern zahlen, einen Ausgleich für die klimaschutzbedingt gestiegenen Spritpreise erhalten. Der Grundfreibetrag für 2021 liegt bei 9.744 Euro für Singles beziehungsweise 19.488 Euro im Jahr für Verheiratete und Verpartnerte.
Wichtig zu wissen: Laut Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) gibt es die Prämie auch für wöchentliche Familien-Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Selbstständige, die die Voraussetzungen erfüllen, können ebenfalls einen Antrag stellen.
Das Bundesfinanzministerium rechnet damit, dass etwa 250.000 Personen die Prämie erhalten. Sie ist die Kompensation dafür, dass Geringverdiener – im Unterschied zu Fernpendlern mit höherem Verdienst – nicht von der erhöhten Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer 35 Cent pro Kilometer statt 30 Cent) profitieren. Die Pauschale senkt die Steuerlast der etwas Besserverdienenden.
Wie hoch ist die Prämie?
Sie beläuft sich auf 14 Prozent der erhöhten Entfernungspauschale, also 4,9 Cent ab dem 21. Fahrtkilometer. Bedingung ist, dass alle berufsbedingten Ausgaben des Beschäftigten zusammen (Werbungskosten) den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1000 Euro im Jahr) übersteigen. Im Einzelnen ist die Berechnung aber komplizierter. Das Finanzamt vergleicht die erhöhte Entfernungspauschale mit dem Betrag, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet. „Der niedrigere Betrag ist für die Berechnung der Mobilitätsprämie maßgeblich“, erläutert BVL-Expertin Jana Bauer. Ausgezahlt werde die Prämie aber nur, wenn sie mindestens 10 Euro beträgt. Die gesetzliche Regelung ist befristet auf die Jahre 2021 bis 2026.
Was ist mit Auszubildenden?
Für sie kann sich eine Antragstellung besonders lohnen, wenn ihre Ausbildungsstätte mindestens 21 Kilometer vom Wohnort entfernt ist. „Denn bei den meisten Auszubildenden liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag“, erläutert der BVL. Sie zahlen folglich keine Steuern, haben daher auch nichts von der erhöhten Entfernungspauschale – können jetzt aber die Prämie kassieren.
Wo finde ich das Formular?
Die Anlage Mobilitätsprämie (einseitig) steht im Onlineportal Elster.de der Finanzverwaltung (Formulare & Leistungen, Alle Formulare, Einkommensteuer) zum Ausfüllen bereit. Ein Formular zum Ausdrucken ist unter www.formulare-bfinv.de (Steuerformulare, Einkommensteuer 2021) abrufbar. Auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Steuern finde sich „in Kürze“ die PDF-Datei des Papiervordrucks, so die LfSt-Sprecherin (www.fin-rlp.de/Vordrucke).