Versicherungs-Tipp RHEINPFALZ Plus Artikel Demenz und Versicherungsschutz: Darauf sollten Angehörige achten

Gerade bei Demenz gelten besondere Regeln bei Versicherungen – und ohne passende Klauseln könne es teuer werden, warnt die Verbr
Gerade bei Demenz gelten besondere Regeln bei Versicherungen – und ohne passende Klauseln könne es teuer werden, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Verursachen demenzkranke Menschen Schäden, ist oft unklar, welche Versicherung zahlt. Die Verbraucherzentrale rät Angehörigen, bestehende Policen genau zu prüfen.

Viele ältere Menschen mit Demenz leben allein. Häufig wird die Erkrankung erst bemerkt, wenn etwas passiert – etwa wenn ein Herd nicht ausgeschaltet wird und ein Brand entsteht. Dann stellt sich schnell die Frage nach dem Versicherungsschutz.

„Viele Angehörige gehen davon aus, dass im Schadenfall automatisch eine Versicherung einspringt. Doch gerade bei Demenz gelten besondere Regeln – und ohne passende Klauseln kann es teuer werden“, sagt Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Policen überhaupt. Bei fortgeschrittener Demenz entsteht aber ein Problem: Betroffene gelten oft als nicht deliktsfähig, können also rechtlich nicht für eigenes Fehlverhalten verantwortlich gemacht werden und haften auch nicht für verursachte Schäden. Ohne besondere Vereinbarung bleiben Geschädigte dann womöglich auf ihren Kosten sitzen.

Unabsichtliches Missgeschick

Abhilfe könne eine sogenannte Demenzklausel schaffen. Sie greife allerdings nur, wenn die erkrankte Person als Angehöriger in der Haftpflicht eines Dritten – etwa von Kindern oder Partnern – mitversichert ist. Für alleinlebende Menschen mit fortgeschrittener Demenz bestehe diese Möglichkeit in der Regel nicht.

Auch bei der Hausratversicherung kann es heikel werden. Entsteht ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit, dürfen Versicherer ihre Leistung kürzen. Gerade bei Demenz geschieht ein Missgeschick unabsichtlich, kann aber von der Versicherung als grob fahrlässig gewertet werden. Viele Anbieter verzichten gegen Mehrbeitrag auf diesen Einwand – häufig jedoch mit einer Höchstgrenze.

Eine private Unfallversicherung wiederum hilft nur eingeschränkt. Ereignisse, die durch Verwirrtheit oder Bewusstseinsstörungen ausgelöst werden, gelten oft nicht als versichert. Zudem schließen manche Versicherer Personen mit höherem Pflegegrad ganz aus.

Wolfs Rat: Bestehende Verträge sollten kritisch geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Eine Haftpflicht mit Demenzklausel, der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung und ein genauer Blick in die Bedingungen der Unfallversicherung können verhindern, dass aus einem Unglück zusätzlich eine finanzielle Belastung wird.

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