Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel Das Landes-Solargesetz lässt handwerklich Luft nach oben

Solarmodule auf einem Dach.
Solarmodule auf einem Dach.

Das Landes-Solargesetz will das Richtige. Es lässt aber viel zu viele Ausnahmen zu – etwa auch für öffentliche Gebäude.

Politik ist die Kunst des Möglichen. Manchmal wäre aber deutlich mehr möglich. Ein Beispiel dafür ist das Landes-Solargesetz der Mainzer Ampel-Koalition. Sofern die Kosten für eine Fotovoltaikanlage binnen der üblichen Nutzungsdauer – in der Regel 20 Jahre – nicht erwirtschaftet werden können, entfällt die im Gesetz vorgesehene Pflicht, auf eine neue Halle ab 100 Quadratmetern Dachfläche Fotovoltaikmodule zu schrauben. Es ist absehbar, dass dieser Ausnahmefall für eine ganze Menge Hallen zutrifft: dann, wenn nicht genügend Ökostrom selbst verbraucht wird. Je höher der Anteil ist, der ins Netz eingespeist werden muss, desto unwirtschaftlicher wird die Investition. Zumal bei Flächen ab zirka 2000 Quadratmetern seit diesem Jahr nur noch maximal 50 Prozent des Stroms überhaupt vergütet wird – auch wenn mehr eingespeist wird.

Öffentliche Neubauten fallen überhaupt nur dann unter die Regelung, wenn sie vorwiegend gewerblich genutzt werden. Schulen, Rathäuser, Schwimmbäder, die einen Gutteil der öffentlichen Gebäude ausmachen, sind ausgenommen. Auch die Landwirtschaft taucht in dem Gesetz nicht auf. Bestandsgebäude fallen sowieso nicht darunter – obwohl man für sie eine Pflicht etwa für den Verkaufsfall festlegen könnte. Da muss in vielen Fällen nämlich ohnehin energetisch saniert werden.

x