Energie-Tipp Darf der Stromverbrauch geschätzt werden?
Ursachen für einen stark abweichenden Verbrauchswert könnten neben einem tatsächlich veränderten Nutzerverhalten ein Fehler beim Ablesen oder eine falsche Schätzung des Verbrauchs sein, informieren die Verbraucherschützer. „Der Versorger darf den Verbrauch nur schätzen, wenn er beispielsweise die Zählerräume zum Ablesen nicht betreten konnte und der Kunde zum Selbstablesen aufgefordert wurde, dies aber nicht getan hat“, erläutert Max Müller, Fachberater Energierecht bei der Verbraucherzentrale. „Stellt sich heraus, dass eine Schätzung nicht zulässig war, muss die Abrechnung korrigiert werden, sobald die tatsächlichen Verbrauchszahlen vorliegen.“
Vermerke in der Fußnote der Rechnung verrieten, ob der Kunde den Zählerstand abgelesen und dem Versorger mitgeteilt hat, ob der Versorger oder ein Dritter, etwa der Netzbetreiber, den Wert abgelesen haben oder ob er geschätzt, rechnerisch ermittelt oder hochgerechnet wurde.