Energie-Tipp Darf der Stromverbrauch geschätzt werden?

Ist es sicher, dass die Verbrauchswerte eine Stromrechnung nicht stimmen können, muss diese geändert werden.
Ist es sicher, dass die Verbrauchswerte eine Stromrechnung nicht stimmen können, muss diese geändert werden.

Ist die Jahresabrechnung für den Strom- oder Gasverbrauch besonders hoch oder niedrig ausgefallen, lohnt es sich, genauer hinzusehen. Das raten die Experten der rheinland-pfälzischen Verbraucherzentrale in Mainz.

Ursachen für einen stark abweichenden Verbrauchswert könnten neben einem tatsächlich veränderten Nutzerverhalten ein Fehler beim Ablesen oder eine falsche Schätzung des Verbrauchs sein, informieren die Verbraucherschützer. „Der Versorger darf den Verbrauch nur schätzen, wenn er beispielsweise die Zählerräume zum Ablesen nicht betreten konnte und der Kunde zum Selbstablesen aufgefordert wurde, dies aber nicht getan hat“, erläutert Max Müller, Fachberater Energierecht bei der Verbraucherzentrale. „Stellt sich heraus, dass eine Schätzung nicht zulässig war, muss die Abrechnung korrigiert werden, sobald die tatsächlichen Verbrauchszahlen vorliegen.“

Vermerke in der Fußnote der Rechnung verrieten, ob der Kunde den Zählerstand abgelesen und dem Versorger mitgeteilt hat, ob der Versorger oder ein Dritter, etwa der Netzbetreiber, den Wert abgelesen haben oder ob er geschätzt, rechnerisch ermittelt oder hochgerechnet wurde.

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