Versicherungs-TIPP
Covid-19 kann Arbeits- oder Schulunfall sein
Dass Covid-19 eine Berufskrankheit sein kann, leuchtet ein. Vor allem Beschäftigte in Kliniken sind einer Infektionsgefahr unmittelbar ausgesetzt. Aber auch als Arbeits- oder Schulunfall kann die Erkrankung unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden, wie die Unfallkasse Rheinland-Pfalz berichtet. Die Leistungen der Kasse reichen je nach Bedarf von der medizinischen Behandlung über Reha-Maßnahmen bis hin zu einer lebenslangen Rente bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Der Corona-Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer aller Branchen sowie – unter dem Dach der Schüler-Unfallversicherung – auch für Schülerinnen und Schüler, Kinder in Tagesbetreuung und Studenten. Für die Versicherten ist das beitragsfrei.
Ins Verbandbuch schreiben
Für Covid-19-Erkrankungen aufgrund einer „zunächst symptomlos oder milde“ verlaufenden Infektion in Betrieb oder Schule empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), alle Tatsachen, die mit der Infektion zusammenhängen, im sogenannten Verbandbuch des Unternehmens oder der Einrichtung – also der Schule – zu dokumentieren. In dem Verbandbuch werden üblicherweise Unfälle eingetragen, bei denen Erste Hilfe geleistet werden musste.
„Kommt es nach einiger Zeit doch noch zu einer schweren Erkrankung, helfen diese Daten der Unfallkasse bei ihren Ermittlungen“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der DGUV. Wichtig zu wissen: Automatisch gemeldet werden die leichteren Fälle dem Versicherungsträger nicht. Eine Meldepflicht besteht den Angaben zufolge erst dann, wenn die betroffene Person mindestens drei Tage wegen Covid-19 arbeitsunfähig war (Arbeitnehmer) oder eine ärztliche Behandlung eingeleitet werden musste (Schülerinnen und Schüler).
Was ist zu konkret tun?
Gibt es deutliche Anhaltspunkte für eine Infektion bei der Arbeit oder in der Schule, sollte der Arbeitgeber beziehungsweise die Schulleitung darüber informiert werden, rät die DGUV. Nach den Richtlinien kann eine Anerkennung als Versicherungsfall erfolgen, wenn ein „intensiver Kontakt“ mit einer infizierten Person in Betrieb oder Schule bestand. Von einem „intensiven Kontakt“ spricht die DGUV bei einer „Kontaktdauer von mindestens 15 Minuten bei einer räumlichen Entfernung von weniger als eineinhalb bis zwei Metern“. Im Einzelfall könne auch ein zeitlich kürzerer Kontakt ausreichen, wenn es sich um eine besonders intensive Begegnung gehandelt habe.
Gefahr Long-Covid
Laut Robert-Koch-Institut (RKI) können „Wochen bzw. Monate nach der akuten Erkrankung noch Symptome vorhanden sein oder neu auftreten“ - wofür die Bezeichnung „Long Covid“ gebräuchlich ist. Auch bei milderen Verläufen könnten längerfristige Müdigkeitserscheinungen, Merkstörungen, Gedächtnisprobleme oder Wortfindungsstörungen vorkommen, so die weiteren Angaben. Mit Blick speziell auf Kinder heißt es beim RKI, sie würden zwar deutlich seltener schwer krank als Erwachsene, es gebe aber erste Studien, die zeigten, „dass es eben auch bei Kindern Long-Covid geben kann“.
Versichertenrente
Kommt es durch einen Arbeits- oder Schulunfall zu einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), kann eine Rente bei der gesetzlichen Versicherung beantragt werden. Deren Höhe bemisst sich nach der individuellen MdE und einem fiktiven Jahresarbeitsverdienst.
Beispiel: Ein zehnjähriges Kind erhält nach einem Schulunfall mit MdE von 40 Prozent bis zum 15. Lebensjahr eine Monatsrente von rund 290 Euro, die sich mit dem Alter stufenweise erhöht auf bis zu rund 880 Euro ab dem 30. Lebensjahr.
Bestätigte Versicherungsfälle
Laut DGUV ist die Anzahl der gemeldeten Covid-19-Fälle im Laufe der Zeit deutlich gestiegen. So erhielten die Versicherungsträger allein in den ersten beiden Monaten dieses Jahres rund 47.500 Verdachtsanzeigen – gegenüber nur rund 30.300 Anzeigen in allen Pandemie-Monaten 2020 zusammen.
Als Berufskrankheit bestätigt wurden demnach bereits 42.753 Covid-19-Fälle, vor allem bei Betroffenen aus dem Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Hinzu kommen den Angaben zufolge 14.933 gemeldete Arbeitsunfälle und 372 Schulunfälle in Zusammenhang mit Covid-19. Davon anerkannt wurden 5.046 Covid-19-Arbeitsunfälle und 209 Schulunfälle.
Diskrepanz zu RKI-Angaben
Im Unterschied dazu berichtet das RKI in einer neuen Studie von 1020 sogenannten „Schulausbrüchen“ mit 5404 Covid-19-Fällen allein zwischen Mitte Juli und Mitte Dezember 2020. Für diese Ausbrüche werde angenommen, dass sich zumindest eine Person in der Schule infizierte, so das RKI auf Anfrage.
Bis Ende April dieses Jahres verzeichnete das Robert-Koch-Institut insgesamt 2038 Covid-19-Ausbrüche „im Schulsetting“ mit exakt 10.006 Fällen.
Ob Eltern an die gesetzliche Versicherung bei einer Covid-19-Erkrankung ihres Kindes möglicherweise nicht denken oder ob es sich bei den Schulunfällen meist um leichte, nicht meldepflichtige Fälle handelt, ist ungewiss.
„Zur Diskrepanz der Zahlen des RKI und unseren Unfallmeldungen liegen uns keine Erkenntnisse vor“, so eine DGUV-Sprecherin auf Anfrage.