VERSICHERUNGS-TIPP RHEINPFALZ Plus Artikel Covid-19-Erkrankung kann Schulunfall sein

Schnelltests an Schulen sind seit Beginn des Unterrichts nach den Osterferien auch in Rheinland-Pfalz Pflicht.
Schnelltests an Schulen sind seit Beginn des Unterrichts nach den Osterferien auch in Rheinland-Pfalz Pflicht.

Schülerinnen und Schülern bietet die gesetzliche Unfallversicherung eine Besonderheit in diesen Tagen: Sie leistet auch bei einer Covid-19-Erkrankung, die nachweislich auf eine Infektion in der Schule zurückzuführen ist. Was Eltern wissen sollten.

Berufstätige, die an Covid-19 erkranken, können dies als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Weniger bekannt dürfte sein, dass die Erkrankung unter bestimmten Bedingungen auch als Schulunfall eingestuft wird. Laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) registrierten die Unfallkassen im vergangenen Jahr 167 Schulunfallmeldungen nach einer Covid-19-Erkrankung, in 61 Fällen sei ein Versicherungsfall bestätigt worden. Allein in den Monaten Januar und Februar 2021 habe es bundesweit bereits 73 entsprechende Meldungen gegeben – mit 41 anerkannten Versicherungsfällen.

Im Gegensatz dazu wurde der Unfallkasse (UK) Rheinland-Pfalz nicht eine einzige Covid-19-Erkrankung als Schulunfall angezeigt, weder für 2020 noch bislang für 2021, so die UK auf Anfrage. Welche Gründe das hat, „wissen wir nicht“, sagte Jörg Zervas, UK-Ableitungsleiter Rehabilitation und Entschädigung. Der für die Schulen zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier sind derzeit ebenfalls keine Covid-19-Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern in Rheinland-Pfalz bekannt, die als Schulunfall gemeldet wurden, wie eine ADD-Sprecherin auf Anfrage mitteilte.

Was ist wegen Corona neu?
Bei der Schülerunfallversicherung denken Eltern an gesetzliche Leistungen nach einem Unfall auf dem Weg zur oder in der Schule. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch eine Covid-19-Erkrankung als Schulunfall anerkannt werden. „Bei einer nachweislichen Infektion mit Sars-CoV-2 von Schülerinnen und Schülern infolge der Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung soll eine Schulunfallmeldung erfolgen“, heißt es dazu bei der ADD.

Wann liegt ein solcher Schulunfall vor?
Es gelten der DGUV zufolge dieselben Regeln wie für Corona-Arbeitsunfälle. Demnach stellt die Covid-19-Erkrankung einen Schulunfall dar, wenn die Infektion auf die versicherte Tätigkeit – den Schulbesuch – zurückzuführen ist. In diesem Rahmen müsse „ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person (,Indexperson’) nachweislich stattgefunden haben“. Die Erkrankung müsse zudem „spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Kontakt“ eingetreten beziehungsweise der Nachweis der Ansteckung erfolgt sein.

Was ist ein „intensiver Kontakt“?
Die DGUV verweist auf die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom 20. August 2020, die von einer Kontaktdauer von mindestens 15 Minuten bei einer räumlichen Entfernung von weniger als eineinhalb bis zwei Metern ausgeht. „Im Einzelfall kann auch ein zeitlich kürzerer Kontakt ausreichen, wenn es sich um eine besonders intensive Begegnung gehandelt hat“, so die DGUV. Gab es nachweislich eine größere Anzahl infektiöser Personen in der Schule, könne ebenfalls ein Schulunfall vorliegen, ohne dass es zu einem intensiven Kontakt kam.

Welche Leistungen werden bezahlt?
Nach einem Schulunfall trägt die Unfallkasse nicht nur die Kosten der ärztlichen Behandlung und von Reha-Maßnahmen. Übernommen werden können bei Bedarf auch Ausgaben für Nachhilfeunterricht (sogenannte Schulhilfe), eine geeignete Berufsausbildung und – bei dauerhaften gesundheitlichen Schäden – eine lebenslange Rente. Das ist wichtig, weil Schülerinnen und Schüler noch keine Ansprüche an die Rentenversicherung haben. Der Versicherungsschutz besteht automatisch und ist für die Eltern beitragsfrei.

Was sollten Eltern tun?
Für Schulunfallmeldungen zuständig ist die jeweilige Schule. Aber die Schule muss erst einmal davon wissen, dass die Erkrankung unter Umständen auf den Schulbesuch zurückzuführen ist. „Es schadet sicherlich nichts, wenn Eltern die Schule darauf hinweisen“, sagte UK-Experte Zervas. Gemeinsam von Schule und Eltern ausgefüllt werden könnte der Unfallmeldebogen etwa, wenn das Gesundheitsamt bei der Kontaktverfolgung keine Infektionsquelle im privaten Umfeld, aber in der Schule ausfindig macht, so die ADD-Sprecherin.

Wie groß ist die Infektionsgefahr?
Als infiziert gelten in Rheinland-Pfalz derzeit 808 Schülerinnen und Schüler (ADD-Statistik, Stand 9. April). Das Landesuntersuchungsamt untersuche seit Ende der Sommerferien 2020 fortlaufend auf Basis freiwilliger Meldungen der Gesundheitsämter, wie groß die Gefahr ist, sich in Kitas und Schulen in Rheinland-Pfalz mit dem Corona-Virus anzustecken. Demnach liege das Ansteckungsrisiko für Kinder und Betreuer „bei knapp unter 1 Prozent“, so die ADD.

Nach Einschätzung von UK-Ableitungsleiter Zervas ist die für ganz Deutschland ermittelte Anzahl der Schulunfallmeldungen sehr gering „bei insgesamt rund 11 Millionen Schülerinnen und Schülern“. In Rheinland-Pfalz stehen rund 560.000 Schülerinnen und Schüler unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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