Köln / Mannheim
Bilfinger und Partner zahlen für Archiveinsturz in Köln
Die gesamte Schadenssumme ist von der Stadt Köln auf 1,3 Milliarden Euro beziffert worden. Der jetzt erzielte Vergleich sehe zudem vor, dass die Firmen die U-Bahnstrecke auf eigene Kosten zu Ende bauen, berichtete Stadtdirektor Stephan Keller am Donnerstag dem Stadtrat. Außerdem errichten die Firmen demnach einen Gedenkraum für die beiden Todesopfer. Über den Vergleich werde dem Stadtrat am 29. Juni abstimmen.
Die Vorgängerin des heutigen Industriedienstleisters Bilfinger SE, die Bilfinger Berger SE, eine Spezialistin für schwierige Bauvorhaben, leitete damals eine Arbeitsgemeinschaft mit den Bauunternehmen Wayss & Freytag und Züblin. Zusammen sollten die Firmen eine knapp drei Kilometer lange U-Bahn-Trasse unter der Kölner Innenstadt realisieren. Am 3. März 2009 stürzte das benachbarte Kölner Stadtarchiv in sich zusammen, zwei Menschen wurden in den Tod gerissen. Unzählige historische Dokumente wurden verschüttet und werden seitdem restauriert, was noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen soll.
Das Kölner Landgericht hatte 2018 geurteilt, dass das Archiv wegen eines gravierenden Fehlers beim Bau einer U-Bahn-Haltestelle unterhalb des Gebäudes eingestürzt war. Ursächlich war dabei nicht die zu geringe Anzahl der eingebauten Armierungs-Eisen in Stützwänden (Schlitzwände), wie zwischenzeitlich vermutet worden war. Vielmehr trafen Arbeiter 2005 beim Aushub der Grube auf einen dicken Gesteinsblock. Als der sich nicht entfernen ließ, ließen sie ihn einfach drin, im Bauprotokoll wurde das anscheinend vertuscht. Durch das Hindernis bildete sich in einer unterirdischen Betonwand eine Fehlstelle – mit fatalen Folgen: Am Unglückstag brachen durch das Loch plötzlich große Mengen Wasser und Sand in die Grube ein und entzogen dem Archiv den Boden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte zunächst gegen knapp 100 Beschuldigte. 2018 begannen zwei Prozesse gegen sechs Angeklagte, Mitarbeiter von Baufirmen und den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB), die der Auftraggeber war. Kurz vor der Verjährung wurden ein KVB-Bauüberwacher und ein Oberbauleiter wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt.