Wirtschaft Betreuung daheim: Woran es hapern kann

«Ludwigshafen». Verträge zur 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Menschen durch eine aus dem Ausland kommende Hilfe sind „oft intransparent“. Außerdem kann der deutsche Kunde häufig nicht erkennen, ob die Betreuungskraft nach geltendem Recht beschäftigt ist.

Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland. Schätzungen zufolge kümmern sich in Deutschland bis zu 300.000 ausländische Betreuungskräfte rund um die Uhr um Pflegebedürftige. In der vom Bundesjustizministerium geförderten Studie haben die Verbraucherzentralen Vertragsdokumente von 14 Unternehmen überprüft, die solche Kräfte entsenden oder vermitteln. „Die Hälfte der Vermittler bot überhaupt keinen schriftlichen Vertrag an. Verbrauchern fehlt so der Nachweis über die mit der Vermittlungsagentur vereinbarten Leistungen und Kosten“, bemängelt Dunja Neukamp von der Verbraucherzentrale Brandenburg. In vorliegenden Verträgen seien die zusätzlich zum Betreuungsgeld vom Kunden zu tragenden Kosten für Heimfahrten, Telefonate und Verpflegung „oft nur versteckt“ zu finden und grundsätzlich nicht beziffert. In der Hälfte der Verträge sei auch nicht geregelt, wie schnell der Pflegebedürftige nach einem Ausfall der Betreuungskraft wieder versorgt wird. In den Verträgen, die diesen Fall ausdrücklich regeln, komme es zu einer Versorgungslücke zwischen fünf und sieben Tagen. Kein Anbieter hat sich laut Studie schriftlich verpflichtet, das sogenannte A1-Formular vorzulegen. Dieses ist der Nachweis, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Ist die Person nicht ordnungsgemäß angestellt und versichert, könnte der deutsche Kunde als Arbeitgeber angesehen werden. „In diesem Fall müsste er die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend zahlen“, warnen die Verbraucherschützer. Das A1-Formular wird von ausländischen Behörden ausgestellt und ist „die einzige Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Arbeitsverhältnisses zu überprüfen“, so Verbraucherschützerin Neukamp. Die Betreuungskräfte seien verpflichtet, den Nachweis über ihre Sozialversicherung mitzubringen. Der Studie zufolge übernehmen viele Entsendeunternehmen keine Haftung, wenn die Betreuungskraft mit einem ihr überlassenen Fahrzeug einen Schaden verursacht. Häufig fehlten Regelungen zur Arbeitszeit. Viele Verträge würden nach dem Tod der pflegebedürftigen Person noch eine Woche oder länger weiterlaufen. „Obwohl keine Betreuungsleistungen mehr erbracht werden, fallen so einige Hundert Euro zusätzlich an“, berichten die Verbraucherschützer. Die Verbraucherzentralen geben folgende Tipps: Interessenten an einer 24-Stunden-Betreuung sollten sich von mehreren Anbietern Vertragsunterlagen schicken lassen und die Leistungen und Kosten vergleichen. Geprüft werden sollte dabei auch, ob sich die versprochenen Sprachkenntnisse im Vertrag wiederfinden und eine Telefonnummer für Beschwerden angegeben ist. Wenn eine Agentur grundsätzlich keinen schriftlichen Vertrag abschließt, sollte der Kunde die versprochenen Leistungen schriftlich zusammenfassen und sich die Auflistung unterschreiben lassen. Um die Rechtmäßigkeit des Arbeitsverhältnisses überprüfen zu können, sollten sich Kunden das sogenannte A1-Formular von der Betreuungskraft im Original vorlegen lassen und eine Kopie aufheben. Grundsätzlich unterschieden werden sollte, welche Leistungen die deutsche Vermittlungsagentur und welche der ausländische Betreuungsdienst erbringt. Nils fragt

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