Wirtschaft Bahnspitze soll zahlen

Topmanagern der Deutschen Bahn solle künftig das Gehalt gekürzt werden, wenn Schienenprojekte teurer und später fertig werden. Das empfiehlt der Bundesrechnungshof in einem bisher unveröffentlichten Prüfbericht für den Deutschen Bundestag.

Bahnmanager haften bisher nicht, wenn Bauvorhaben wie Stuttgart 21 oder der Ausbau der Rheintalstrecke länger dauern und die Steuerzahler mehr Geld kosten als geplant. Der Rechnungshof verlangt daher in seinem Prüfbericht, „die Termin- und Kostentreue bei Bauvorhaben über Bonus- und Malus-Regelungen mit bei der Vergütung des obersten Managements zu verknüpfen“. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den Rat der obersten Kontrollbehörde für die Staatsfinanzen nicht befolgt. Das neue Regelwerk für den Bahn-Konzern zur Planung und zum Bau staatlicher Schienenstrecken enthält keine Bonus- und Malus-Regelungen. DB-Chef Richard Lutz und sein Vize Ronald Pofalla haben den Vertrag Ende Juli unterzeichnet. Der Rechnungshof kritisiert diese „Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung“ (BUV) in dem 28-seitigen Prüfbericht scharf. Die BUV bringe „unkalkulierbare Risiken“ für die Steuerzahler, warnen die Experten. Der Bahn-Konzern könne künftig noch höhere staatliche Zuschüsse für Bauprojekte erhalten. Zudem werde die Verwendungskontrolle für den Bund noch schwieriger. Der Rechnungshof bezweifelt die Darstellung der Regierung, dass die BUV keine Mehrkosten verursache. Laut Verkehrsministerium soll das neue Regelwerk Planung und Bau von Dutzenden Schienenprojekten durch die Bahn beschleunigen und Vorteile in jährlich dreistelliger Millionenhöhe für den Staat bringen. Die BUV wird ab 1. Januar 2018 auch für mehr als 36 bereits laufende Projekte gelten. Darunter ist die wichtigste Nord-Süd-Trasse Karlsruhe-Basel, deren vierspuriger Ausbau bereits Ende der 1970er-Jahre beschlossen wurde. Wegen der Tunnelhavarie bei Rastatt, die hohe Kosten verursacht, könnte die Piste nun noch später als 2030 fertig werden. Auch für den Rhein-Ruhr-Express (RRX), den Ausbau der Franken-Sachsen-Magistrale (Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden), die Elektrifizierung der Strecke Ulm-Lindau und den Ausbau Nürnberg-Ebensfeld wird das neue Regelwerk gelten. Stuttgart 21, die neue ICE-Strecke nach Ulm sowie knapp 50 weitere Vorhaben werden dagegen laut BUV zu den bisherigen Vereinbarungen fortgeführt.

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