Wirtschaft Arzneikosten-TIPP: Keine Erstattung trotz Verordnung

«Ludwigshafen.»Darauf sollten sich Krankenversicherte einstellen: Selbst wenn ein Präparat für einen Patienten medizinisch sinnvoll ist und ärztlich verordnet wurde, können sich Krankenkassen weigern, die Kosten dafür zu erstatten. Dies zeigt ein Beispiel der Deutschen Krankenversicherung AG (DKV) in Köln. Der Arzt hatte einem Privatversicherten ein Magnesium-Präparat verordnet, weil unter anderem ein Magnesium-Mangel nachgewiesen worden war. Der Mineralstoff ist zum Beispiel für den Energiestoffwechsel sowie für Muskeln, Knochen und Organe wichtig. Die DKV lehnte die Kostenerstattung jedoch trotz Widerspruchs des Versicherten ab. Begründung: Bei dem verordneten Präparat handle es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel, nicht um ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel in Bonn zugelassenes Medikament. Kosten für Nahrungsergänzungsmittel seien nicht in die Beiträge kalkuliert und nicht versichert.

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