Wirtschaft Amazon wegen Mehrwertsteuer in der Kritik

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Elf Logistikzentren betreibt Amazon in Deutschland. Das Foto zeigt den Standort Bad Hersfeld.

Ludwigshafen/München. Mangelnder Kampf gegen Produktfälschungen und Steuerhinterziehung, Willkür im Umgang mit Händlern, unsaubere Werbetricks: Der Internetriese Amazon – weit mehr als ein Online-Händler – ist in den vergangenen Wochen stark unter Beschuss geraten. Betroffen von den Vorfällen sind auch viele Händler und Firmen in der Pfalz.

Schon länger klagen Kunden, dass die Mehrwertsteuer bei Rechnungen von Amazon-Shop-Händlern gar nicht oder fehlerhaft ausgewiesen sei. Nun haben Steuerfahnder in Berlin durchgegriffen. Laut „Handelsblatt“ beschlagnahmten sie Warenbestände von rund 100 chinesischen Händlern und ließen deren Amazon-Guthaben einfrieren. „Marketplace-Verkäufer sind eigenständige Unternehmen und verantwortlich dafür, ihre steuerrechtlichen Pflichten zu erfüllen“, teilte Amazon auf Anfrage mit. Der Konzern stelle umfangreiche Informationen und Tools zur Verfügung, um Verkäufer bei der Einhaltung steuerrechtlicher Pflichten zu unterstützen. Es seien Prozesse etabliert worden, um die Konten zu prüfen und zu schließen, werde keine gültige Umsatzsteuernummer eingereicht. „Wenn wir von den Steuerbehörden informiert werden, dass ein Verkäufer seiner Umsatzsteuerpflicht nicht nachkommt, sperren wir das Konto“, sagte der Sprecher. Allerdings: Derzeit können deutsche Plattformen deutsche Umsatzsteuer-IDs nicht qualifiziert überprüfen, sagt Ulrike Regele vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin.

Deutscher Industrie- und Handelskammertag sieht Plattformbetreiber in der Pflicht

Indirekt betroffen von der Problematik sind auch Firmen aus der Pfalz, weiß die Industrie- und Handelskammer. Sie sehen Wettbewerbsnachteile, weil die Produkte, bei denen die Mehrwertsteuer nicht im Preis enthalten ist und nicht abgeführt wird, günstiger angeboten werden können. Öffentlich dazu äußern wollte sich aber kein Händler. Kritik kommt vom Handelsverband Textil. „Das geht gar nicht“, klagt Präsident Steffen Jost. Ihm ist es unverständlich, dass die Bundesregierung nicht dagegen vorgeht, zumal dies den Staat viel koste. Beim Thema Steuern, Produktsicherheit und -fälschungen sieht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag in Berlin in erster Linie nicht die Plattformbetreiber in der Pflicht. „Die Finanzbehörden müssen hier definitiv etwas tun“, sagt Ulrike Regele, die beim DIHK das Referat Handel und Tourismus leitet. Mit Blick auf fairen Wettbewerb sei es notwendig, die bisherigen Regeln zu ändern. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die Plattformbetreiber automatisch zum Steuerschuldner werden. Dies würde gerade kleinen Online-Händlern einen sehr hohen bürokratischen Aufwand bescheren. Für den DIHK wäre vorstellbar, die Plattformbetreiber dazu zu verpflichten, nur Händler zuzulassen, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (ID) besitzen.

Händler in existenzieller Not

Dass sich etwas ändern muss, weil den Staaten hohe Steuereinnahmen entgehen, hat auch die Politik erkannt. Die Finanzminister in der Europäischen Union wollen bis 2021 Vorschriften verschärfen und Marktplatzbetreiber stärker in die Pflicht nehmen. An einer Regelung zum Thema arbeiten auch Bund und Länder. Ursprünglich war ein Gesetzentwurf bis April geplant. Für Wirbel unter den Händlern, die ihre Waren über die Plattform des amerikanischen Konzerns verkaufen, sorgte Amazon im Spätherbst. Über viele Wochen konnten Guthaben von Tausenden Händlern nicht ausgezahlt werden. Wegen dieses technischen Defekts, wie Amazon den Ausfall begründet, kamen viele von ihnen nach eigenen Angaben in existenzielle Not. Nach Angaben des Händlerbunds, der sich als größter Onlinehandelsverband in Europa bezeichnet, aber auch kostenpflichtige Rechtsberatung bietet, betrug die Gesamtsumme 13,3 Millionen Euro. Auf dem Amazon-Verkäuferforum äußerten sich viele erbost über das Vorgehen des Konzerns sowie die mangelnde Transparenz und Hilfe. „Ich werde von Amazon jeden Tag angelogen“, schrieb ein Händler entnervt, dem immer wieder die Auszahlung des Geldes in Aussicht gestellt worden sei. Über Wochen ziehen sich die Forumseinträge hin. Auf Anfrage teilte Amazon mit, alle Händler seien inzwischen ausbezahlt worden.

Zugang erst nach fast vier Wochen wieder aktiv

Zu den Betroffenen gehört auch Birgit Roth aus Speyer mit ihrem Onlinehandel. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen habe Amazon Ende 2017 ihren Account inaktiv geschaltet. „Wir wurden aufgefordert, sensible Daten, wie Bankverbindung oder Ausweisnummern neu einzugeben, obwohl wir keinerlei Änderungen vorgenommen hatten“, schildert sie. Erst nach fast vier Wochen sei der Zugang wieder aktiv gewesen. „Letztlich hat uns die Situation gezeigt, wie abhängig wir als Händler von Amazon sind, zumal es keine Ausweichmöglichkeit und keine Konkurrenz gibt“, klagt Roth. Dass ihr Unternehmen kurz vor dem Weihnachtsgeschäft vom Verkauf ausgeschlossen war, „aber alle Verbindlichkeiten weiterliefen und kein qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung stand, kostete Nerven“.

ECommerce-Experte: "Als Händler sind sie Angestellter von Amazon"

Um als Händler gegen Onlineplattformen mithalten zu können, seien viel Geld und Arbeitskraft nötig, sagt Hubert Waibel, Geschäftsführer von Tecserv in Zweibrücken, einer Dachgesellschaft für Onlineshops und eCommerce. Doch sei die scheinbar günstigere Teilnahme an Online-Plattformen ein Pakt, bei dem nicht klar sei, wohin die Reise gehe. Ob es um Gutschriften oder Versandgebühren geht – Amazon entscheide, nicht der Händler. „Als Händler sind sie nicht selbstständig, sondern Angestellter von Amazon“. Auch könne der amerikanische Konzern nach Gutdünken Händler auf seiner Plattform abschalten, sagt Waibel. Das gelte aber nicht nur für Amazon, Google sei ähnlich strukturiert. Die Internetgiganten aus Amerika, Amazon, Google, aber auch Facebook und Ebay hätten eine riesige Marktmacht erreicht. Erreicht auch dadurch, dass viele Daten gesammelt und innerhalb der Konzerne ausgetauscht werden. So würden heute bei einer Suchanfrage – egal ob über Amazon oder Google oder beim Besuch eines anderen Onlineshops – schon so viele Daten erfasst und seien sichtbar, dass sie Rückschlüsse auf den Suchenden zuließen. „Und wer die Daten hat, hat die Macht“, sagt Waibel. „Einen Wettbewerb“, stellt er ernüchtert fest, „gibt es im Onlinehandel nicht“. Europa habe es versäumt, einen Gegenpol zu schaffen. Hinzu komme die Bequemlichkeit der Kunden, die inzwischen „auch zu bequem zum Steuern sind“ und dies den Kaufportalen oder Sprachassistenten wie Alexa überließen. Doch nach welchen Kriterien diese Systeme eine Auswahl treffen, sei nicht bekannt, so Waibel. Keiner habe einen Einblick in die entsprechenden Algorithmen. Die Ergebnisse der Suchfunktion bei Google seien überwiegend mittels Suchmaschinenwerbung gesteuert. Um auf den Ergebnislisten aufzutauchen, müssten Händler an Google für jeden Klick auf die eigene Website einen bestimmten Betrag zahlen. Egal ob der Kunde etwas kaufe oder nicht. „Und wenn sie sich diesen Marketingkanälen verweigern, verlieren sie die Sichtbarkeit im Netz“, sagt Waibel.

Amazon weist Kritik zurück

Eine Schlappe hat Amazon jüngst vor Gericht gegen den rheinland-pfälzischen Schuh-Produzenten Birkenstock einstecken müssen. Kunden, die etwa „Bierkenstock“ oder „Brikenstock“ bei der Google-Suche eingaben, landeten – weil Amazon entsprechende Anzeigen schaltete – auf Amazon-Shops, die teils auch gefälschte Produkte verkauften. Das Gericht untersagte diese Art der Werbung per einstweiliger Verfügung. Der Markenproduzent aus Neustadt (Wied) kritisiert, dass Amazon nicht konsequent gegen Markenfälschungen vorgehe. Amazon weist dies zurück.

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