Rheinpfalz Zweitwohnsitzsteuer umstritten

Kommt die Zweitwohnungssteuer oder nicht? Bereits in der vorigen Sitzung hatte der Gemeinderat Nothweiler darüber debattiert (die RHEINPFALZ berichtete). Damals hatte der Rat der Einführung grundsätzlich zugestimmt – bei einer Gegenstimme. Am Montag stand das Thema erneut auf der Tagesordnung.

Wie beschlossen, hatte die Verwaltung eine Satzung erarbeitet. Doch nun häuften sich die Negativstimmen. Klaus Grüny las aus dem Entwurf eine Ungereimtheit und fragte, ob ein Bürger mit Hauptwohnsitz im Ort, der in einem weiteren Haus eine Ferienwohnung betreibt, die Steuer zahlen müsse. Für Herbert Steiner war die angesetzte Steuer zu hoch – laut Entwurf 3,50 Euro pro Quadratmeter –, weshalb er sie ablehnte. Dem entgegnete Carlheinz Scherer, dass die Gemeinde gemäß Auflage der Aufsichtsbehörde Mittel erschließen müsse. Von der Steuer würden die Bürger in Nothweiler zusätzlich betroffen, meinte Ute Teschke-Bärle, und die würden bereits Grundsteuer und ähnliches zahlen. „Die Zweitwohnsitzsteuer bleibt zu 100 Prozent bei der Gemeinde“, so Ortschef Kurt Görtler. „Ich verstehe nicht, dass der Rat das jetzt ablehnt und in der letzten Sitzung zugestimmt hat. Wenn wir keine zusätzlichen Einnahmen erschließen, wie wollen wir dann unseren Haushalt konsolidieren?“ Erneut bat er um Vorschläge aus dem Rat, die jedoch nicht kamen. Grundgedanke der Steuer sei, dass Personen mit Nebenwohnsitz mehr zum Gemeindesteuer-Aufkommen beitragen sollten. Als Beispiel nannte er den Straßenbau. „Grundstückseigentümer zahlen zwar wiederkehrende Beiträge, sind jedoch nicht am Gemeindeanteil beteiligt.“ Die von den Räten vorgebrachten Argumente seien für ihn ebenso fraglich wie jetzt die Kehrtwende. Görtler wies darauf hin, dass die Vorlage lediglich ein Entwurf sei, den man ändern könne, und bat um Vorschläge. Aus dem Gemeinderat wurden daraufhin folgende Anregungen aufgenommen: Wer in Nothweiler gemeldet ist und dort Liegenschaften hat, soll von der Steuer ausgenommen sein. Die Steuerhöhe von 3,50 Euro pro Quadratmeter muss reduziert werden. Die Frist der Anzeigepflicht beim Erwerb der Zweitwohnung, laut Entwurf vier Wochen, soll verlängert werden. Es muss zwischen den Begriffen „Eigentümer“ und „Inhaber“ differenziert werden. Auf Antrag von Herbert Steiner wurde der Beschluss zum Erlass der Satzung auf die nächste Sitzung vertagt. Bis dahin werde die Satzung überarbeitet, so der Ortsbürgermeister, und eine Musterberechnung vorgelegt, was die Steuer der Gemeinde unterm Strich bringt. „Ich sehe eine Ungleichheit bei der Gesamtbesteuerung zwischen Bürgern und Zweitwohnungsinhabern. Die könnte die neue Steuer teilweise ausgleichen“, meinte Beigeordneter Ingo Schuster. Görtler berichtete, dass die Gemeinde von der Aufsichtsbehörde im Genehmigungsschreiben zum Haushalt 2014/2015 aufgefordert wurde, bis 30.4.14 ein Konsolidierungskonzept vorzulegen. Der Haushalt sei in jedem Jahr auszugleichen, ansonsten begehe man eine Rechtsverletzung. Die Gemeinde habe darzulegen, wie sie in den nächsten fünf Jahren einen Ausgleich erreichen will. Dazu seien alle nötigen Maßnahmen zu treffen. Der Gemeinderat erstellte folgendes Konzept: Schließung des Museums Instrumentarium (ist bereits erfolgt), Einstellung der grenzüberschreitenden Jugendarbeit (mit Wingen), Kündigung des Zeitschriften-Abos „Gemeinde und Stadt“ (Ersparnis 100 Euro), Einführung der Zweitwohnsitzsteuer und Verkauf des Gemeindehauses Hauptstraße 20. Unter dem genannten Gesichtspunkt stand auch der nächste Tagesordnungspunkt. Ortschef Görtler regte an, die Hauptsatzung der Gemeinde dahingehend zu ändern, dass das Sitzungsgeld auf den Höchstsatz erhöht werde. Da der Rat die Gelder jedoch wieder komplett für Gemeindemaßnahmen zur Verfügung stelle, sei auch dies ein Punkt, der zur Konsolidierung beitrage. (na)

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