Rheinpfalz Zwei Windräder von neuen Mindestabständen zum Ort betroffen

Dem neuen Landesentwicklungsplan, der Veränderungen bei der Genehmigung von Windrädern bringt, stimmte der Verbandsgemeinderat Thaleischweiler-Wallhalben am Dienstag in seiner Sitzung in Wallhalben zu. Die Verbandsgemeinde ist von den Veränderungen bei den Mindestabständen betroffen.
Der Abstand zu Wohnhäusern steigt auf 1000 Meter, wenn der Landesentwicklungsplan in neuer Form verabschiedet ist. Bei Anlagen, die höher als 200 Meter sind, auf 1100 Meter. Von dieser Veränderung könnten zwei geplante Windräder in der Verbandsgemeinde betroffen sein, die noch nicht im Genehmigungsverfahren sind: eine der beiden bei Knopp-Labach vorgesehenen Anlagen, die nur 830 Meter vom Ort entfernt gebaut werden sollte, und eine der drei auf dem Bendelberg bei Wallhalben geplanten Windräder, die nur 850 Meter Abstand zu den Wohnhäusern aufweist. Weitere geplante Anlagen in Hettenhausen, Weselberg, Herschberg und Thaleischweiler-Fröschen/Petersberg wurden schon genehmigt, sind teils gebaut. Weitere Anlagen in Herschberg, im Bereich Wallhalben/Hettenhausen/Knopp-Labach und in Schauerberg sind bereits im Genehmigungsverfahren. Ob sie genehmigt werden, hängt von anderen Faktoren ab. Beispielsweise wie in Weselberg von Naturschutzfragen. Für das Windrad in Knopp-Labach, das den künftigen Mindestabstand nicht einhalten würde, und die Anlagen, die bei Nünschweiler und Krähenberg angedacht waren, wurden noch keine Bauanträge eingereicht. Der Brandschutz erfordert weitere Investitionen in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben. An der Grundschule in Weselberg muss ein zweiter Rettungsweg errichtet werden. Das geschieht mit Hilfe einer Fluchttreppe. Den Auftrag für den Bau dieses zweiten Rettungsweges vergab der Verbandsgemeinderat für 25.980 Euro an die Firma Lickteig, Donsieders. Auf dem Dach der Schule ist bereits eine Stahlkonstruktion vorhanden. Durch dieses Stahlgerüst wird der zweite Rettungsweg für das zweite Obergeschoss sichergestellt. Was aus brandschutzrechtlicher Sicht fehlt, ist der zweite Rettungsweg für die Personen, die sich im ersten Obergeschoss aufhalten. Dieser soll nun dadurch hergestellt werden, dass in einem Klassenraum im ersten Obergeschoss ein Wanddurchbruch vorgenommen wird, an den eine Fluchttreppe anschließt, die zunächst auf das Stahlgerüst auf das Dach führt. Von dort soll eine Treppe in den Pausenhof die Flucht ermöglichen. Die Baugenehmigung liegt vor. |add