Rheinpfalz Zustimmung zu Stromliefervertrag

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Kurz und schmerzlos war die Sitzung des Gemeinderats Altenkirchen. Nach 45 Minuten hatte das Gremium die vier Tagesordnungspunkte abgearbeitet, in denen es unter anderem um die Stromlieferverträge mit den Pfalzwerken ging.

Derzeit wird die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung als Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf Monaten angeboten, wobei der Strompreis zu einem bestimmten Stichtag festgesetzt wird. Bei der jüngsten Bürgermeisterdienstbesprechung hatten die Pfalzwerke ein neues Modell vorgestellt, bei dem sich der Strompreis nicht am Kurs eines einzigen Börsentags, sondern am Jahresmittelwert orientiert (wir berichteten). Der Preis für das gesamte Lieferjahr werde bis spätestens 30. September festgesetzt, erläuterte Ortsbürgermeister Manfred Geis. Knackpunkt: Es müssen alle Ortsgemeinden der VG Schönenberg-Kübelberg mitziehen. „Wir haben einen jährlichen Verbrauch von 88.000 Kilowattstunden pro Jahr“, informierte Geis und ergänzte: „Der derzeit drei Cent niedrigere Festpreis würde für uns eine Einsparung von rund 2600 Euro pro Jahr bedeuten.“ Das Gremium erteilte der VG den Auftrag, die derzeitigen Stromlieferverträge – diese laufen noch bis März 2015 – zu kündigen und die neuen Lieferverträge mit den Pfalzwerken zu verhandeln. Die Hauptsatzung der Gemeinde wurde geändert: Dem Haupt- und Finanzausschuss gehören künftig sieben statt acht Mitglieder an. Ebenfalls geändert wurde die Zweckvereinbarung zum kommunalen Kindergarten in Altenkirchen, an dem auch die Gemeinde Frohnhofen beteiligt ist: Der Kindergartenausschuss wurde von zwei auf drei vergrößert. „Seit der Wahl haben wir in Altenkirchen wieder drei Fraktionen, und in diesem Ausschuss soll jede ein Mitspracherecht besitzen“, erläuterte Geis. Der Ortsbürgermeister informierte, dass an der Leichenhalle ein Wasserschaden aufgetreten sei. „Eine Regenrinne ist undicht, eine Sanierung des Daches notwendig.“ Bei der nächsten Sitzung soll eine Kostenkalkulation vorgestellt werden. Ebenfalls für die Leichenhalle soll ein Strahlungswärmer oder eine kleine Elektroheizung angeschafft werden, die bei Beisetzungen im Winter eingesetzt werden kann. Letztlich entschied sich der Rat gegen die von der VG vorgeschlagene Anhebung der Friedhofsgebühr. Geis: „Wir sind bei einer Kostendeckung von 66 Prozent und in der Verbandsgemeinde damit Spitzenreiter. Da brauchen wir vorerst nichts anzupassen, zumal die Gebühren erst im vergangenen Jahr erhöht wurden.“ (hlr)

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