Rheinpfalz Wenn Hausaufgaben erledigt sind, klappt’s auch mit der Satzung
Einige Hausaufgaben hat der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Waldfischbach-Burgalben dem für den Friedhof zuständigen Beigeordneten Günter Schramm (BWB) bis zur heutigen Ratssitzung aufgegeben (Beginn: 19.30 Uhr). Es geht um die Friedhofssatzung und die Gebührensatzung, die der Rechtssprechung angepasst werden und neue Bestattungsformen beinhalten soll.
In der Sitzung hatte Schramm zunächst wiederholt, dass es dringend an der Zeit sei, neue Bestattungsformen auf dem Friedhof anzubieten, die dem Wandel der Bestattungskultur – immer mehr Menschen wünschen sich pflegeleichte bis pflegefreie Ruhestätten – Rechnung tragen. „Dazu reicht die derzeit einzige neu aufgeführte Möglichkeit der Urnenbestattung, die Urnenrasengrabstätte, nicht aus“, sagte Schramm mit Blick auf die vorgelegte Satzung. Es herrschte im Ausschuss weitgehend Einigkeit, dass Schramm mit den Hinweisen Recht hat. Aber auch, dass das in den Ausschüssen und im Rat schon lange nicht mehr in Frage gestellt werde. Das Problem aber, und das trat im Ausschuss deutlich auf: Schramm bemängelt zwar Zustände, spricht mögliche Lösungen an, aber die Arbeiten zwischen Idee und Beschlussfassung durch den Rat, die er zu machen hätte, ist in vielen Bereichen nicht gemacht. Damit hat der Rat keine Möglichkeit, rechtssichere Beschlüsse zu fassen, die die von allen gewünschten Bestattungsformen – zum Beispiel Bestattung am Baum oder Findling – auf dem Friedhof ermöglichen würden. „Leider sind diese Bestattungsarten in der Friedhofssatzung nicht aufgeführt“, stellte Schramm fest. Er nannte auch gleich einen wichtigen Grund dafür: „Noch sind auf dem Friedhofsgelände keine Plätze festgelegt, an denen diese geschaffen werden können.“ Aber genau das wäre seine Aufgabe, Beschlüsse herbeizuführen, in denen der Rat festlegt, in welchen Feldern diese Bestattungsformen angeboten werden, wurde ihm von Ausschussseite deutlich mit auf den Weg gegeben. Eine entsprechende Vorplanung hat das beauftragte Ingenieurbüro sdu Plan bereits erstellt. Schramm hätte zum Beispiel nach der Friedhofsbegehung im Januar durch den Bauausschuss (die RHEINPFALZ berichtete) eine entsprechende Beschlussvorlage ausarbeiten können, nannte Bürgermeisterin Anna Silvia Henne (SPD) ein Beispiel. Satzungen anpassen Die Friedhofssatzung und daraus resultierend die Gebührensatzung müssen aus rechtlichen Gründen dringend angepasst werden. Oberstes Gebot: Auf dem Friedhof muss kostendeckend gearbeitet werden. Kosten für bestimmte Grabherstellungsarten – vom Einzelgrab bis zur Urnenrasengrabstätte – müssen ganz genau abgerechnet und entsprechend kalkuliert werden. Das gilt auch für Kosten, die zum Beispiel für die Nutzung der Leichenhalle anfallen. Im Beschlussvorschlag zur neuen Gebührensatzung zeigen sich die Auswirkungen dieser rechtlichen Forderung etwa an den anonymen Grabfeldern. Aktuell wird hier eine Gebühr von 418 Euro erhoben: nicht kostendeckend. Die Kalkulation für diese Grabart hat ergeben, dass künftig 1240 Euro zu erheben wären (inklusive der Grabpflege über die gesamte Ruhezeit). Die Nutzung der Leichenzelle, die derzeit mit einem Preis von 76 Euro veranschlagt ist (bei Benutzung an einem Tag), erzielt erst eine Kostendeckung ab einem Preis von 100 Euro. Ob der Rat heute die Gebührensatzung verabschieden kann, wird davon abhängen, ob die Fragen, die Schramm im Auftrag des Rates zu klären hatte, heute beantworten kann, damit die Ergebnisse in die Satzung eingearbeitet werden können. Sich darum zu kümmern, hatte er zugesagt. Im Hauptausschuss hatte Schramm nicht erklären können, warum Tiefengräber wegfallen sollen. Laut Beschlussvorlage seien sie zu teuer und zu aufwändig. Zu teuer, lauteten Überlegungen im Ausschuss, greife als Argument nicht mehr, wenn spitz abgerechnet werde. Wenn jemand bereit sei, die hohen Kosten für eine Tieferlegung zu übernehmen, warum solle das dann nicht funktionieren? Schramm kündigte an, dies zu klären. Zu klären war auch, ob die Friedhofssatzung schon so gestaltet werden könne, dass nicht nur Urnenrasengräber, sondern auch Baumbestattungen darin aufgeführt werden, selbst wenn die Gemeinde diese Bestattungsform aktuell noch nicht anbietet. Für das Urnenrasengrabfeld hat der Rat, wie berichtet, bereits ein Feld im unteren Bereich des Friedhofs festgelegt, in unmittelbarerer Nähe zu den aktuellen Urnengrabfeldern. Deshalb können diese sicher in die Satzung aufgenommen werden. Einebnen von Grabstätten Schließlich geht es um ein Thema, das vielen Bürgern wichtig ist: die vorzeitige Einebnung von Grabstätten. Mehr als 20 Anträge dazu liegen vor, können aber nicht abschließend bearbeitet werden, weil es keinen gültigen Beschluss gibt. Der soll heute gefasst werden. Vorgesehen ist, dass Gräber künftig vorzeitig eingeebnet werden können. Zum Beispiel, wenn niemand mehr vor Ort lebt, der die Pflege des Grabes übernehmen kann. Für jedes Jahr, dass das Grab vor Ablauf der Ruhefrist eingeebnet wird, wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben, da die Gemeinde dann in dieser Zeit die Fläche, die mit Rasen eingesät wird, pflegen muss. Wer also zum Beispiel zehn Jahre vor Ablauf der Ruhefrist ein Grab einebnet, zahlt 500 Euro Gebühr. Vorzeitig eingeebnet werden darf aber erst nach einer angemessenen Liegzeit, also nicht schon nach zwei, drei Jahren. Einebnen dürfen die Gräber nur Fachfirmen. Gewächshäuser Ernsthaftes Interesse an den brach liegenden Gewächshäusern am Friedhof hat, wie berichtet, ein möglicher Investor bekundet. Das Interesse sei nach wie vor vorhanden, teilte Bürgermeisterin Henne im Haupt- und Finanzausschuss mit. Aktuell werde auch in Abstimmung mit der Kreisverwaltung geprüft, wie ein möglicher Verkauf geregelt werden könne, was an Vorarbeiten geleistet werden dürfe.