Rheinpfalz Wendemanöver löst Streit aus

Wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht am Dienstag einen 56-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro, also zu 1800 Euro.
Wegen Fahrens entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr verhängte das Gericht zudem eine Geldbuße von 25 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten gegen den Mann. Alles fing mit einem normalen Vorgang im Straßenverkehr an. Der Angeklagte wollte am 4. Juli 2017 kurz vor 17 Uhr in Thaleischweiler-Fröschen bei einer Hofeinfahrt seinen Wagen wenden. Ein nachfolgendes Cabrio fuhr noch vorbei, doch der Geländewagen dahinter hupte. Der Angeklagte lief zu diesem Wagen. Ab da gehen die Versionen auseinander. Der 47-jährige Fahrer des Geländewagens sagte aus, der 56-Jährige habe geschrien: „Was willst du, was hupst du, Du Arsch“, habe gegen sein Auto getreten und durch das geöffnete Seitenfenster nach ihm geschlagen. Er habe die Schläge abgewehrt, Schürfwunden am Unterarm und am Hals erlitten und Kratzer an seinem neuen Firmenwagen. Dann habe der Mann ihn noch aufgefordert: „Komm raus, ich schlag Dich um.“ Er sei dann zur Polizei gefahren. Der 56-Jährige sei ihm mit seinem Corsa schnell hinterher gekommen und dann entgegen der Fahrtrichtung „mit allen Sachen“ durch den Kreisel gerast. Letzteres bestätigte auch der Cabrio-Fahrer. Der Angeklagte hingegen behauptete: „Es war anders herum“. Der Fahrer des Geländewagens habe gehupt, ihn herangewunken und gesagt: „Vadder, Du hast mich vorhin schon mit deinem Blättchen aufgeregt.“ Dann habe der ihn am Hals gepackt, herangezogen und so zugedrückt, dass er keine Luft mehr bekommen habe. Er habe ziellos ins Auto geschlagen und sich befreien können. Er habe Würgemale am Hals und blaue Flecken an den Armen erlitten. Dann habe er, der 56-Jährige, den anderen aufgefordert: „Komm raus und schlag noch mal, dann können wir das klären.“ Der andere habe im Auto „herumgekruschelt“ und er habe aus seinem Auto einen Metallstab geholt. Der andere sei dann weggefahren und er hinterher, weil er noch das Kennzeichen ablesen wollte, um den anderen anzuzeigen. Er sei aber in der vorgeschriebenen Richtung durch den Kreisel gefahren. Nachher sei die Polizei ihn noch aggressiv angegangen. Nachbarn hatten ein Wortgefecht gehört, aber nichts verstanden und auch keine Tätlichkeiten gesehen, so ihre Angaben. Ein Nachbar bestätigte aber einen Tritt des 56-Jährigen gegen den Wagen des anderen. Außerdem, dass er ihn aufgefordert hatte auszusteigen und sich mit ihm zu schlagen, und dass der aus seinem Auto einen Gegenstand geholt hatte und dem anderen nachgefahren war. Polizeibeamte gaben an, der Angeklagte sei sehr aggressiv ihnen gegenüber gewesen. Sie hätten „selten einen so aufgebrachten Menschen gesehen – ohne Grund“. Staatsanwalt und Richterin hielten den nicht vorbestraften Angeklagten durch die Zeugenaussagen für überführt. Er sei bewusst ein großes Risiko eingegangen, als er falsch herum durch den Kreisel gefahren sei. Es sei ein normaler Vorgang, dass jemand durch Hupen auf eine Gefahrensituation hinweist. Es verwundere aber, dass jemand, der sich aus einem Würgegriff befreien könne, dann eine handfeste Schlägerei wolle, so der Staatsanwalt. Er forderte eine Geldstrafe von 3000 Euro (150 Tagessätze zu je 20 Euro). Der Verteidiger plädierte auf Freispruch nach dem Motto „im Zweifel für den Angeklagten“.