Rheinpfalz Waldfischbach-Burgalben: Verkauf des Golfplatz-Geländes nicht entschieden

Noch befindet sich der Golfplatz in einem bespielbaren Zustand.
Noch befindet sich der Golfplatz in einem bespielbaren Zustand.

Der Verbands- und der Ortsgemeinderat Waldfischbach-Burgalben haben die Entscheidung über den Verkauf des Golfplatz-Geländes am Freitag in einer gemeinsamen Sitzung erneut vertagt. Kämmerer Andre Gundacker hatte aufgezeigt, dass im Fall des Verkaufs ein erhebliches finanzielles Risiko besteht.

Das könnte im schlimmsten Falle zur Folge haben, dass die Verbandsgemeindeumlage um 22 Prozentpunkte steigen müsste. Das hätte wiederum zur Folge, dass in allen Ortsgemeinden die Steuersätze drastisch angehoben werden müssten. Ein Risiko, das nicht eingegangen werden kann, waren sich beide Gremien einig.

Insolvenz angemeldet

Wie berichtet, hatte der Golfclub Pfälzerwald Insolvenz angemeldet. Das Gelände, auf dem die Anlage steht – es gehört der Verbands- und der Ortsgemeinde – nutzt der Club mittels Erbpachtvertrag. Eine Entscheidung über die Zukunft des Clubs, die Frage, ob auf der Anlage weiter Golf gespielt werden kann, hängt von der Entscheidung ab, was mit dem Gelände passiert. Deshalb verfolgten 40 Clubmitglieder die Sitzung. Drei Angebote lagen den beiden Gremien am Freitag vor. Das Angebot über einen Einstieg ins Erbbaurecht wurde gar nicht thematisiert, da Recherchen zu den Bietern im Vorfeld etliche Fragezeichen gesetzt hatten. Blieben zwei Kaufangebote. Vom Tisch ist jedoch für die Gremien auch das Angebot der regionalen Investorengruppe über nun bestätigte 650.000 Euro. Von diesem Geld hätten Verbands- und Ortsgemeinde zusammen 295.000 Euro bekommen. Der Rest wäre für Insolvenzverwalter Arne Fu und die Gläubigerbank, die Sparkasse Südwestpfalz, gewesen. Das dritte Angebot kommt von der Finanzberatung Investfinanz GmbH & Co, hinter der, wie berichtet, Werner Gutperle steht, der bereits drei Golfplätze betreibt. Verbandsbürgermeister Lothar Weber berichtete, dass sich Gutperle persönlich vorgestellt habe. „Das war eine gute Veranstaltung. Man hat gemerkt, dass er ein absoluter Profi ist“, sagte er. Auch Gutperle möchte kaufen, für 850.000 Euro. Ein Gutachter, den Gutperle den Wert des Geländes hatte ermitteln lassen, war etwa auf diesen Wert gekommen. „Also deutlich unter dem Bodenrichtwert“, erklärte Weber, der gemeinsam mit dem Beigeordneten der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben, Roland Schumm (CDU), die Sitzung leitete. Der Investor, der den Golfbetrieb fortsetzen möchte, wäre bereit, für eine Übergangszeit jährlich 13.238 Euro Erbpacht zu bezahlen, um in dieser Zeit den Verkaufsübergang zu gestalten. Sollten VG und OG einen höheren Pachtzins haben wollen, wäre dieser auf die Kaufsumme anzurechnen. Zudem könnte im Vertrag vereinbart werden, dass es eine Nachzahlung geben würde, sollte das Gelände tatsächlich mal für den Bau von Wohnungen oder als Gewerbefläche genutzt werden. Bei diesem Angebot bekämen Orts- und Verbandsgemeinde zusammen 425.000 Euro, die gleiche Summe hätten sich Insolvenzverwalter und Sparkasse zu teilen. Die Anwältin der VG, Katja Linn, informierte darüber, dass der Vertreter der Sparkasse sie vor dem Termin am Freitag erneut darauf hingewiesen habe, dass es noch Verhandlungsspielraum gebe. Sie ging auf die weiteren Optionen ein, die den beiden Grundstückseigentümern bleiben. Diese hatte sie, wie berichtet, bereits im August in einer gemeinsamen Sitzung der beiden Gremien vorgestellt. Schon damals war dringend von der Option Heimfall (Rückübertragung des Erbbaurechts auf die Gemeinde) abgeraten worden. Das untermauerte Linn jetzt, denn Insolvenzverwalter Fu hatte ihr zwischenzeitlich mitgeteilt, dass 547.000 Euro Schulden mit der Grundschuld verknüpft sind. Das würde bedeuten, die Gemeinden müssten zusammen 547.000 Euro Schulden übernehmen, wenn sie diese Option ziehen würden.

Erhebliche Risiken

Auch die Verkaufsoption sei „mit erheblichen bilanziellen und kommunalaufsichtlichen Risiken und Konsequenzen verknüpft“, sagte Linn. Welche Konsequenzen das sind, erläuterte VG-Kämmerer Andre Gundacker am Beispiel des Angebots von Gutperle über 850.000 Euro. Hörbares Luftholen war von den kommunalen Vertretern im Raum zu vernehmen, als Gundacker erklärte, dass die Verbandsgemeindeumlage im schlimmsten Fall um 22 Punkte steigen könnte (siehe „Zur Sache“). Hans-Peter Peifer, Sprecher des Bürgerblocks im VG-Rat, erklärte, dass das Angebot von Gutperle in der Konzeption „absolut überzeugend“ sei. Aber ein Verkauf sei ausgeschlossen, wenn das Risiko bestehe, dass die Umlage um 22 Punkte steigt. Da es sich um bilanzielle Verschiebungen handele, stelle sich die Frage, ob die Kommunalaufsicht nicht klipp und klar erklären könnte, dass dieses Risiko nicht besteht, die bilanziellen Verluste, die das Eigenkapital abschmelzen, also nicht durch Umlageerhöhungen ausgeglichen werden müssten. Denn es sei ja „irrsinnig“, wenn man überlege, dass der Wert des Grundstücks wieder in der Bilanz sofort wieder steige, wenn eine Planung darüber gelegt werde. „Dann ist die Wildnis mit Planung mehr Wert als die Wildnis jetzt, wenn kein Golfplatz mehr da ist. Aber am Ende bleibt es einfach Wildnis“, zeigte Peifer das Problem auf. Laut Klaus Feller (SPD) stellt sich für die Ortsgemeinde das Problem, dass sie dann nicht nur die eigenen Verluste zu tragen hätte, sondern über die Umlage auch noch an den Verlusten der VG beteiligt werde. Gundacker unterstrich, dass jetzt die Kommunalaufsicht erklären müsse, wie sie die Sache bewertet. Die Kommunen bräuchten Rechtssicherheit. Jochen Werle, SPD-Sprecher im VG-Rat, machte deutlich, dass für seine Fraktion unter diesen Umständen auch eine Grundsatzentscheidung pro Verkauf nicht darstellbar sei. Die Kommunalaufsicht sei jetzt am Zug. Er wisse, dass die Golfer auf eine Entscheidung hoffen. Aber im Sinne aller Bürger könne die jetzt nicht getroffen werden. Denn es gehe um das Geld der Bürger. Das sah auch Herbert Beihl (CDU), CDU-Sprecher im Gemeinderat, so. Ohne Rechtssicherheit, bei einer drohenden drastischen Umlagesteigerung, könne nicht entschieden werden. „Das hieße, alle Bürger tragen die Last für den Golfplatz. Das kann man nicht machen.“ Auf Antrag von Peifer für den VG-Rat und Oliver Käfer (SPD) für den OG-Rat vertagten beide Gremien einstimmig eine mögliche Verkaufsentscheidung. Die Anwältin ließ anklingen, dass aus ihrer Sicht die Zwangsversteigerung eine für die Kommunen zwar langwierige Option sei, finanziell aber wohl die Sicherste. Man könnte die über die Laufzeit des Erbbaupachtvertrags zu erwartenden Einnahmen addieren und als Forderung anmelden. Diese hätten Vorrang vor allen anderen Forderungen (was zur Folge hätte, dass die Sparkasse definitiv leer ausginge). Im Versteigerungsverfahren könnten die Kommunen ihr Erbbaurecht zurückersteigern. Quasi ein Nullsummenspiel, da ihnen die notwendigen Ausgaben auch wieder als Einnahmen zuflössen. Insolvenzverwalter Fu hatte mit Blick auf den Spielbetrieb erklärt, er brauche eine schnelle Entscheidung.

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