Rheinpfalz Vertrauen in den Werksausschuss

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Der Verbandsgemeinderat Lauterecken-Wolfstein hat am Dienstagabend den Werksausschuss ermächtigt, auch Aufträge vergeben zu dürfen, die über die satzungsgemäß festgeschriebene Summe von 500.000 Euro hinausgehen. Diese Ermächtigung gilt für Arbeiten an der Wasserversorgung und für Kanalarbeiten beim Ausbau der B 420 in St. Julian.

Noch in diesem Jahr soll mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt – das ist die B 420 – in St. Julian begonnen werden. Im Zuge dieser Bauarbeiten wollen die Verbandsgemeindewerke die Hauptwasserleitung und etwa 80 Hausanschlüsse (geschätzte Kosten knapp 466.000 Euro) erneuern sowie am Kanalnetz Schachtabdeckungen ersetzen (geschätzte Kosten knapp 38.000 Euro). Beide Maßnahmen zusammen überschreiten die Summe von 500.000 Euro. Da der Werksausschuss lediglich Aufträge bis maximal 500.000 Euro vergeben darf, machte der Verbandsgemeinderat für diesen Fall eine Ausnahme. Demnach darf der Werksausschuss nun Aufträge für die beiden Maßnahmen vergeben, auch wenn sie mehr als eine halbe Million Euro kosten. Die Entscheidung fiel einstimmig. Die Fraktionen waren sich einig, dem Werksausschuss Handlungsfreiheit zu lassen, selbst wenn die Angebotssummen erheblich höher liegen sollten. Zuvor hatte Hans Schlemmer (FWG) die Frage aufgeworfen: Was ist, wenn die Summe zum Beispiel bei 590.000 Euro liegt? Helmut Steinhauer und Albrecht Freundorfer (beide CDU) wiesen in dem Zusammenhang darauf hin, dass bei einer Überschreitung um 30 Prozent neu ausgeschrieben werden könne. Uwe Welker (SPD) und Uwe Krönert (FDP) wandten sich dagegen, eine neue Obergrenze festzulegen. Vielmehr solle man soviel „Vertrauen in den Werksausschuss“ setzen, dass er – je nach Angebotssumme – die richtige Entscheidung treffen werde.

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