Rheinpfalz Verlassener Sohn soll Beerdigung zahlen
Ein Familiendrama und zugleich ein Drama der deutsch-deutschen Geschichte ist vor dem Kreisrechtsausschuss aufgerollt worden. Robert Böhme hat seine Mutter nie gekannt. Jetzt aber soll er die Bestattungskosten für die Frau bezahlen, die ihn geboren und wenig später im Stich gelassen hat.
Der Fall von Robert Böhme, heute 57, wirft ein Schlaglicht auf ein besonders düsteres Kapitel der jüngeren deutschen Vergangenheit: Solange die DDR noch existierte, wurden viele Kinder von ihren Eltern, die in den Westen flüchteten, dort zurückgelassen. Sie wurden in Kinderheime gesteckt, manche wurden zwangsadoptiert.
Schicksal politischer Waisen
Es ist kaum vorstellbar, wie viel seelisches Leid die „politischen Waisenkinder“ ertragen mussten. Eines der verlassenen Kinder ist Robert Böhme, der vor dem Kreisrechtsausschuss, mal weinend, mal voller Wut, seine Geschichte erzählte: Seine Mutter flüchtete 1961, kurz vor dem Bau der Mauer, in den Westen. Den wenige Monate alten Jungen ließ sie in der Kinderkrippe zurück. Sie meldete sich nie wieder, sein Schicksal schien sie nicht zu interessieren. Auch der Vater kümmerte sich nicht groß um den Sohn, der bis zum sechsten Lebensjahr unter bedrückenden Umständen in einem Kinderheim aufwuchs. Erst als der Vater wieder heiratete, sorgte die Stiefmutter dafür, dass das Kind in die Familie geholt wurde.
Plötzlich kommt der Schock
Doch diese „Normalität“ dauerte nicht lange. Die Ehe scheiterte, und der Junge musste teils im Kinderheim, teils bei seinem ungeliebten, alkoholabhängigen Vater leben, bis er 17 war. Nach der Wende ging er in den Westen, er wohnt heute in Wuppertal. „Ich habe oft an meine Mutter gedacht, aber ich habe nie nach ihr gesucht, denn sie hat mich ja verstoßen. Irgendwann habe ich damit abgeschlossen und bin zur Ruhe gekommen“, sagte Böhme im Ausschuss. Dann redete er von dem Schock, den der Brief aus Annweiler bei ihm auslöste: „Da kriege ich plötzlich so einen Bescheid, dass ich die ganzen Kosten tragen soll – für die Bestattung einer wildfremden Frau. Die ist doch einfach abgehauen, die hat die Mücke gemacht – völlig verantwortungslos. Und dafür soll ich jetzt zahlen? Ich werde bestraft dafür, dass ich von ihr geboren worden bin.“
Menschlich verständlich
Sie habe menschlich großes Verständnis, sagte Annette Braun, Leiterin der Verbandsgemeinde Annweiler, die von Böhme die Bestattungskosten für seine Mutter einfordert, aber man könne nicht „aus lauter Menschlichkeit auf die Kosten verzichten und sie der Allgemeinheit auflasten“. Es geht um rund 1550 Euro. Nachdem Böhmes Mutter, die nicht in Annweiler gewohnt hat, dort aber im Krankenhaus verstorben ist, habe man lange nach Erben gesucht. Neben Robert Böhme fanden sich zwei Halbschwestern, die von den Großeltern adoptiert worden waren – eine lebt heute in Cuxhaven, die andere in USA. Das Erbe haben alle Kinder ausgeschlagen.
Kosten müssen bezahlt werden
Auch in Bezug auf „nicht so optimale“ Familien sei das Recht eindeutig, sagte Braun: Nachkommen seien bestattungspflichtig. Unzumutbar sei diese Verpflichtung nur bei schweren Straftaten und schwerem Fehlverhalten gegenüber dem Kind. Was aber die Mutter veranlasst habe, die DDR zu verlassen, sei „rein spekulativ“.
Mit Wut reagiert
Böhme reagierte auf diese Ausführungen mit einem Wutanfall. Die Beamtin sei „scheinheilig, dass sich die Balken biegen“, schrie er, was ihm vom Vorsitzenden Joachim George eine Rüge wegen Beleidigung einbrachte. Dann aber erklärte der Jurist dem aufgeregten Mann, sein Anliegen sei angekommen. Der Kreisrechtsausschuss werde darüber beraten, ob „eine Inanspruchnahme unzumutbar“ sei. Im Übrigen stelle sich die Frage, ob die beiden Töchter nicht ebenso zu den Kosten heranzuziehen seien. Drei Verfahren seien für die Verbandsgemeinde nicht zumutbar, sagte Braun. Robert Böhme werde „gesamtschuldnerisch“ zur Verantwortung gezogen, er könne die Kosten ja dann „intern verrechnen“. Der 57-Jährige reagierte fassungslos: „Ich soll Geld von meinen Halbschwestern reinholen, die ich gar nicht kenne? Geht’s noch?“ Mit einer Drittellösung wäre er allerdings grundsätzlich einverstanden, „damit ich meinen Seelenfrieden wiederkriege“.