Baden-Württemberg Strafbefehl nach tödlichem Unfall auf Brückenbaustelle Horb

Brückenbaustelle in Horb
Einem Kranführer wird fahrlässige Tötung in drei Fällen zur Last gelegt. (Archivbild)

Nach dem Absturz einer Gondel auf einer Brückenbaustelle in Horb hat das Amtsgericht Strafbefehl gegen den Kranführer erlassen. Die Ermittler schließen technische Mängel aus.

Horb am Neckar (dpa/lsw) - Ein Jahr nach dem tödlichen Absturz einer Transportgondel auf einer Brückenbaustelle im Nordschwarzwald hat das Amtsgericht Horb Strafbefehl gegen einen Kranführer wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen erlassen. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit, die den Strafbefehl zuvor beantragt hatte. Bei dem Unglück Ende Mai 2025 waren drei Arbeiter mit der zuvor an einem Kran hängenden Gondel in die Tiefe gestürzt und daraufhin gestorben.

Bewährungsstrafe und Geldauflage

Die Ermittler waren schon bald nach dem Absturz von menschlichem Versagen als Ursache ausgegangen. Technische Mängel könnten ausgeschlossen werden, teilte die Anklagebehörde nun nach dem Abschluss der Ermittlungen weiter mit. Der Strafbefehl sehe eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten und die Zahlung einer Geldauflage im niedrigen fünfstelligen Bereich vor. Gegen den Strafbefehl kann der Kranführer binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Sollte er dies tun, käme es zur Hauptverhandlung.

So geschah das Unglück - technisches Versagen ausgeschlossen

Dem Ergebnis der Ermittlungen zufolge war die Transportgondel am Haken eines 105 Meter hohen Arbeitskrans eingehängt gewesen und hätte die drei Arbeiter auf eine Plattform in 60 Meter Höhe bringen sollen. Die Gondel hatte sich zwischen einem schon gebauten Brückenpfeiler und einem Arbeitsgerüst befunden. Zwischen Pfeiler und Gerüst befand sich in 55 Metern Höhe ein Sicherungsseil. Das hatte der damals 36 Jahre alte Kranführer den Angaben zufolge übersehen, als er die Gondel nach oben Richtung Plattform beförderte.

Das Kranseil kollidierte daraufhin mit dem Sicherungsseil und riss - und die Gondel stürzte in die Tiefe. Die drei Bauarbeiter im Alter von 40 bis 46 Jahren - zwei Polen und ein Deutscher - waren sofort tot. Das Unglück vom 20. Mai 2025 in Horb am Neckar (Landkreis Freudenstadt) hatte weit über die Region hinaus für Entsetzen gesorgt.

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