Rheinpfalz Stadt will Vorkaufsrecht wahrnehmen

Für Aufregung sorgt das Gasthaus „Zum Jungfernsprung“, das von NPD-Funktionär Peter Marx gekauft wurde und jetzt von der Stadt ü
Für Aufregung sorgt das Gasthaus »Zum Jungfernsprung«, das von NPD-Funktionär Peter Marx gekauft wurde und jetzt von der Stadt übernommen werden soll, damit die Bücherei dort ihren neuen Platz findet.

Der Stadtrat beschloss am Freitag, das Vorkaufsrecht der Stadt Dahn für das Gebäude Pirmasenser Straße 5, die Gasthaus „Zum Jungfernsprung“, wahrzunehmen. Da der Käufer, Peter Marx, der Stadt angeboten hat, in den bereits abgeschlossenen Vertrag einzutreten, muss die Stadt ihr Vorkaufsrecht aber wahrscheinlich gar nicht in Anspruch nehmen. Nach der Sanierung soll die Katholische öffentliche Bücherei dort eine neue Heimat finden.

Das Gasthaus „Zum Jungfernsprung“ stand bereits seit zwei Jahren zum Verkauf. Im Dezember 2018 hatte Peter Marx, der saarländische NPD-Vorsitzende, das Anwesen gekauft. Er wollte das Haus renovieren, gastronomisch weiterführen lassen und darin „Pfälzer Heimatabende“ veranstalten (die RHEINPFALZ berichtete). Am 9. Januar erfuhr die Stadt Dahn vom Verkauf des Anwesens durch den beurkundenden Notar. Dieser fragte bei der Stadt an, ob ein Vorkaufsrecht bestehe und ob dieses gegebenenfalls ausgeübt werde. Da die verkauften Grundstücke in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen, steht der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Dieses muss sie innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung über den Kaufvertrag durch einen förmlichen Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausüben. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechtes endet am 9. März. Die Stadt darf dies nur tun, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Und sie muss den künftigen Verwendungszweck des Grundstücks angeben. Die öffentliche Bücherei im Rathaus der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland muss wegen dringenden Platzbedarfs ausgegliedert werden und braucht eine neue Bleibe. Deshalb war zu prüfen, ob das Gasthaus „Zum Jungfernsprung“ für diesen Zweck geeignet ist. Das Büro Bachtler Böhme und Partner in Kaiserslautern wurde beauftragt, verschiedene Liegenschaften in Dahn darauf zu überprüfen, ob sie für die Unterbringung einer Bücherei geeignet sind. Neben dem Gasthaus „Zum Jungfernsprung“ waren dies das alte E-Werk und das alte Rathaus, die sich beide in städtischem Eigentum befinden. Das Planungsbüro kommt zu dem Ergebnis, dass beide Objekte wohl geeignet wären, aber längerfristig verpachtet sind und daher zeitnah nicht zur Verfügung stehen. Zudem bestehe, wie auch beim Haus des Gastes, der öffentlicher Bedarf, diese Gebäude auch künftig für ihren aktuellen Zweck weiter zu nutzen. Andere eigene Liegenschaften hat die Stadt zurzeit nicht. Das Gasthaus „Zum Jungfernsprung“ wäre für die Unterbringung der Bücherei gut geeignet, obwohl es mit einem relativ hohen Aufwand saniert werden müsse. Es sei von Grund auf zu sanieren und statisch zu ertüchtigen. Das Dachgeschoss soll abgetragen werden, sodass das erste Obergeschoss wegfällt. Wegen der Holzbalkendecke könnte das Obergeschoss nur mit einem erheblichen Kostenmehraufwand öffentlich genutzt werden. Trotzdem würden sich die Sanierungskosten auf fast eine dreiviertel Million Euro belaufen. Eine finanzielle Beteiligung des Landes wurde der Stadt im Vorfeld in Aussicht gestellt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn sei bereits genehmigt, so Bürgermeister Alexander Fuhr. Es sei unbestreitbar, dass eine Kommune von der Größe Dahns eine öffentliche Bücherei brauche, auch wenn sie, wie hier, von der katholischen Kirche betrieben werde. Das Wohl der Allgemeinheit rechtfertige deshalb die Ausübung des Vorkaufsrechts. Der in der Kaufurkunde vereinbarte Preis, der nicht genannt wurde, entspricht laut der gutachterlichen Stellungnahme des Vermessungs- und Katasteramts Westpfalz exakt dem Verkehrswert der verkauften Grundstücke. Die Verkäuferin und der potenzielle Käufer wurden am 14. Februar telefonisch davon unterrichtet, dass die Stadt das Vorkaufsrecht auszuüben gedenke und ihnen eine Frist bis zum 21. Februar zur Äußerung eingeräumt. Von beiden war bis zur Stadtratssitzung nichts eingegangen. Ohne weitere Wortmeldung beschloss der Stadtrat einstimmig, das bestehende Vorkaufsrecht auszuüben und in den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag einzutreten. Nachdem der Käufer, Peter Marx, der Stadt Dahn jedoch angeboten hat, dass sie ohne das Vorkaufsrecht auszuüben in den bereits abgeschlossenen Vertrag eintreten kann, würde sich das förmliche Verfahren erledigen. Voraussetzung ist jedoch, dass vor dem 9. März ein entsprechender Vertrag notariell beurkundet wird. Die Beurkundung solle möglichst noch im Februar stattfinden. Die Einzelheiten der Vereinbarung wurden in der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung beraten und beschlossen.

x