Rheinpfalz Schüsse „keine Tötungsabsicht“

Im Prozess gegen die beiden Brüder, 33 und 30 Jahre alt, die am 1. Oktober 2013 in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben nach einem Streit mit einer Pistole auf ihre Tante geschossen und sie schwer verletzt haben sollen, wurde gestern das Urteil gesprochen.
Der 33-Jährige muss wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz drei Jahre hinter Gitter. Sein jüngerer Bruder wurde freigesprochen. Ihm sei nicht nachzuweisen, dass er bei den Schüssen vor Ort gewesen sei, so das Gericht. Damit endete ein erneuter Prozess wegen einer Familienfehde in dem betreffenden Dorf. Vorsitzende Richterin Susanne Thomas griff in ihrer Urteilsbegründung die Situation dort auf. Seit Jahrzehnten würden dort Streitigkeiten unter den Familienangehörigen ausgetragen, die auch schon zuvor mit einem tödlichen Ausgang geendet hatten. Auf die aktuelle Situation bezogen sagte die Richterin, dass die 50-jährige Tante in der Straße oberhalb des Hauses der Familien der Angeklagten wohnte. Zur tätliche Auseinandersetzung an diesem Oktoberabend erwähnte die Vorsitzende, dass der Bruder des Opfers hier nicht ganz unbeteiligt gewesen sei. Nachdem die Tante mit ihrem Auto vom Einkauf gekommen sei und es in der Straße geparkt habe, sei sie in Streit mit dem 33-jährigen Neffen gekommen. Der mittlerweile verstorbene Vater des 33-Jährigen habe dies in seinem Haus über eine selbst installierte Überwachungskamera verfolgt, die Pistole aus einem Versteck im Haus genommen und sei nach draußen gegangen. Der Vater habe mit der Pistole auf seine Schwester von oben auf den Unterbauch geschossen. Drei- oder viermal habe der 33-Jährige auf die Tante geschossen und sie am Bein und am Fuß verletzt. Ein Projektil steckte in der Haustür. Zuvor habe der Angeklagte gedroht, dass er sie jetzt abschießen könne, er wolle sie aber zuerst noch quälen. Ob der 30-jährige Bruder des Schützen zu diesem Zeitpunkt dabei gewesen war, stehe nicht mit Sicherheit fest, so die Richterin. In der Verhandlung sei von den Schwestern der beiden Angeklagten versucht worden, dem verstorbenen Vater die Schüsse „in die Schuhe zu schieben“. Sie hätten hier eine regelrechte Legende aufgebaut, die unter der Rubrik „Märchen“ einzuordnen sei. Die Kammer gehe davon aus, dass kein Tötungsvorsatz bei der Abgabe der Schüsse vorgelegen habe. „Sie wollten sie quälen“, sagte Thomas. Es bestand bei dem Opfer keine Lebensgefahr. Ihre Körperstatur habe diese Umstand begünstigt, so die Richterin. „Ich glaube nicht, dass man sie töten wollte“, sagte die Richterin. Ihr sei kürzlich ein Artikel der Zeitschrift „Spiegel“ vom 26. Februar 1949 in die Hände gefallen, in dem von einem Bericht über einen Prozess aus dem gleichen Ort vor einem Gericht in Zweibrücken berichtet wurde und darin der Passus „die Angst um eine Blutrache“ enthalten sei. Sie hoffe, dass die Familienfehden dort endlich ein Ende fänden, schloss die Vorsitzende.