Rheinpfalz Richter glaubt nicht an filmreifen Stunt

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„Muss ja ein waghalsiger Stunt gewesen sein“: Die Schilderung wirkte beim Vorsitzenden noch nach, wie sich zeigen sollte. Gerade hatten der Strafrichter wie auch der Vertreter der Anklage am Amtsgericht Milde walten lassen. Und die Höhe der Geldstrafe für eine 34 Jahre alte Frau halbiert. Doch über den Bären, den die Angeklagte den Prozessbeteiligten zuvor hatte aufbinden wollen, amüsierten sich die Herren in schwarzer Robe auch nach dem Urteilsspruch noch.

Die Frau ist Halterin eines Autos, das ein guter Bekannter fuhr. Jener hat keinen Führerschein. Was ihn gehörig in die Bredouille gebracht hat, aber auch für die Frau nicht folgenlos blieb. Wer jemanden ohne Führerschein in seinem Wagen fahren lässt, macht sich des „Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ schuldig. Das Vergehen wird mit Geldstrafe geahndet, selbige fiel mit 30 Tagessätzen auch nicht allzu hoch aus. Als Tagessatzhöhe hatte das Gericht 20 Euro festgesetzt, die Sache mit einem Strafbefehl erledigen wollen. Dagegen hatte die Angeklagte Einspruch eingelegt, woraufhin eine Hauptverhandlung anberaumt worden war. Der Mann, dem sie das Steuer überlassen hatte, hat schon so einiges auf dem Kerbholz. Dass er ohne Führerschein Auto fährt, ist der Polizeiinspektion Lauterecken bekannt. Das Auge des Gesetzes war an jenem Tage in Zivil unterwegs: Eine Lauterecker Beamtin hatte im Begegnungsverkehr den Wagen erblickt – und einen ihr wohlbekannten Mann am Steuer ausgemacht. Flugs waren die Kollegen informiert. Eine Streife hatte vor der Haustür der Frau Position bezogen. Schon rollte das Fahrzeug an. Kurz vor der erwarteten Landung aber startete der Fahrer durch. Die Polizei machte sich an die Verfolgung, stoppte schließlich das nur kurz aus den Augen verlorene Auto. Dessen Insassen aber hatten die Zwischenzeit genutzt: Am Steuer saß die Frau – und von dem Mann fehlte jede Spur. Der plötzliche Fahrerwechsel sei Beweis ihrer Unschuld, sagte die Frau. Ja, der Mann sei gefahren. Beim Anblick der Polizei habe er Gas geben. Und verkündet: „Ich hab’ keinen Führerschein, muss verschwinden.“ Mit diesen Worten habe er die Tür aufgerissen und sich aus dem fahrenden Wagen fallen lassen. Deswegen sei ihr nichts anderes übrig geblieben, als blitzschnell vom Beifahrer- auf den Fahrersitz zu rutschen, um das Gefährt wieder unter Kontrolle zu kriegen. „Klasse Stunt, wie im Film“, meinte der Richter. Während der Anklagevertreter leise Zweifel anmeldete. Man könne sich das ja vorstellen mit ranker, schlanker und sportlicher Film-Heldin. Aber so? 600 Euro Geldstrafe waren ihr im Strafbefehl auferlegt worden – nur noch 300 waren es, als der Richter die Verhandlung schloss. Das hätte die Frau auch billiger haben können. Hätte sie von vornherein ihren Einspruch auf das Strafmaß respektive die Tagessatzhöhe des Strafbefehls beschränkt. Das hatte sie nicht getan, stattdessen das Unschuldslamm gemimt. Folge: die höheren Verfahrenskosten bleiben an ihr hängen. Ohnehin war die Frau drauf und dran, sich noch tiefer im juristischen Dschungel zu verstricken. Darauf beharrend, von der fehlenden Fahrerlaubnis ihres Chauffeurs nichts gewusst zu haben, sollten weitere Zeugen gehört werden. „Überlegen sie mal“, sprach ihr der Vorsitzende ins Gewissen: „Wenn die hier auch so was erzählen, kommt’s zu unangenehmen Folgen wegen Falschaussagen.“ Schließlich flossen ein paar Tränen – und schon war die Frau bereit, über die goldene Brücke zu gehen und ihren Einspruch nur noch gegen die Geldstrafenhöhe zu richten. Dass die halbiert werden würde, stand ohnehin außer Frage: Die Frau lebt von Hartz IV, muss daher nur den geringsten Tagessatz von zehn Euro zahlen.

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