Rheinpfalz Rat verbittet sich Eingriff „von oben“

Zügig wickelte am Mittwochabend der Ortsgemeinderat Bottenbach im Dorfgemeinschaftshaus bei seiner ersten Sitzung im Jahre 2014 dreizehn öffentliche Tagesordnungspunkte ab. Dabei gab es nur bei der Unterstützung des Lokalen Aktionsplanes Südwestpfalz für das Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ kein einstimmiges Votum. Bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen schloss sich der Rat jedoch mehrheitlich der Erklärung an, wobei Schmitt beauftragt wurde, diese zu unterzeichnen.

In drei Punkten ging es um die Windkraft, wobei der Rat seinen Schwerpunkt bei den Beratungen auf die drei in der Planung befindlichen ersten drei Bottenbacher Windkraftanlagen konzentrierte. Sie grenzen an die Gemarkung Nünschweiler im Bereich des Huberhofes an und sollen mit den zwei von der dortigen Ortsgemeinde geplanten zwei Windkraftanlagen einen einheitlichen Windpark mit insgesamt fünf Windenergieanlagen bilden. Der am 9. April 2014 beschlossenen zehnten Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land stimmte der Rat zu. Zudem erhob er gegen die 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen keine Bedenken. Auch stimmte der Rat der Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplanes (ROP) Westpfalz zu. Darin seien Vorranggebiete für die Windkraft festgelegt worden. Bedenken erhob der Rat in seinem einstimmigen Beschluss gegen den Bewirtschaftsplanentwurf für das FFH-Gebiet „Zweibrücker Land“ und das Vogelschutzgebiet „Hornbach und Seitentäler“. Die Mehrheit der Gemeinderäte war nicht damit einverstanden, dass von oben her in den Kommunal- und Privatwald eingegriffen werde. Dies könne der Staat in seinem eigenen Wald umsetzen, so weitere Argumente aus der Aussprache zur Ablehnung. Bereits in seiner Sitzung vom 9. Oktober 2013 hatte die Rat die Realsteuerhebesätze zur Vermeidung von finanziellen Nachteile nach der Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes erhöht. Nachdem die Ortsgemeinde über einen Doppelhaushalt 2013/2014 verfügt und die jeweiligen Haushaltssatzungen im Vorjahr verabschiedet wurden, mussten die neuen Sätze nunmehr in der ersten Nachtragshaushaltssatzung 2014 festgesetzt werden. Die Grundsteuer A wurde von bislang 296 vom Hundert auf 300 vom Hundert, die Grundsteuer B von 341 vom Hundert auf 365 vom Hundert und die Gewerbesteuer von seither 352 vom Hundert auf ebenfalls 365 vom Hundert festgesetzt. Ohne Aussprache wurde eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet, nachdem die seitherige Satzung vom 2. Dezember 2005 nicht mehr der geltenden Rechtsprechung entsprach. Gebilligt wurde vom Rat auch eine von Schmitt am 10. Februar 2014 vorgenommene Eilentscheidung. Mit dieser hatte er die Pfalzwerke AG den Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die geplante Dorfheizung zum Angebotspreis von 4760 Euro erteilt. Sie soll bis Mitte Mai bereits vorliegen. (dan)

x