Rheinpfalz Rat sagt Nein zu Sparvorschlägen

Nachdem vor kurzem der Gemeinderat Schweix Konsolidierungsmaßnahmen für den Haushalt ablehnte, hat am Donnerstagabend auch der Gemeinderat Kröppen Nein gesagt zu weiteren Sparvorschlägen der Verwaltung. Auch dort droht nun eine Steuererhöhung durch die Kommunalaufsicht.

Die Kommunalaufsicht hatte den Rat im April abermals aufgefordert, ein Konsolidierungskonzept zu beschließen. Dabei nannte sie Auflagen und eine Frist bis 20. Mai. Andernfalls werde sie von ihrem Anordnungsrecht Gebrauch machen, um die Hebesätze für die Grundsteuer B 2016 von 365 auf 385 Prozent bis 30. Juni festzulegen. Nur der erste Ortsbeigeordnete Gerhard Büchler, der die Amtsgeschäfte führt, zeigte sich kompromissbereit – der Rat sprach sich bei einer Enthaltung dagegen aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte drei Maßnahmen vorgeschlagen, die eine Verbesserung der defizitären Haushaltslage bringen sollten. Sie betrafen den jährlichen Seniorentag, die Veränderung der Gratulationspraxis bei Altersjubiläen sowie die Erhöhung der Grundsteuern A und B. Von sich aus wollte Büchler bei den jährlichen Seniorentagen, die durchschnittlich mit 1000 Euro zu Buche schlagen, nichts ändern: Zum einen werde die von der Verwaltung aufgestellte Rechnung als nicht zutreffend angesehen und zum anderen wollte man als einladende Ortsgemeinde von den Senioren nicht noch, wie es schon andernorts der Fall ist, eine Unkostenbeteiligung. Vehement wehrte sich die zweite Ortsbeigeordnete Elli Straßel gegen weitere Kürzungen bei der Seniorenarbeit. Sie verwies auf eine Information von Büchler, wonach man bei der Sammlung für den Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge ganz weit vorne stehe, bald hinter Schweix. „Es ist der Verdienst unserer Ältesten, welche beim Altentag zu diesem tollen Ergebnis durch ihre Spenden Jahr für Jahr beitragen.“ Büchler klammerte das Thema aus von der Abstimmung, so dass es keine Veränderung gibt. Gleiches gilt für die Gratulation bei Altersjubiläen. Hier war bei früheren Konsolidierungsbeschlüssen die Praxis bereits dahingehend zurückgefahren worden, dass beim 80. und 90. Geburtstag jeweils Gutscheine im Wert von 50 Euro und beim 85. Geburtstag von 40 Euro durch den Ortsbürgermeister überreicht wurden. In Anlehnung an die Praxis in den übrigen Gemeinden hatte die Verwaltung nun vorgeschlagen, zum 80. Geburtstag und ab dem 85. jährlich mit einem Präsent im Wert von 15 Euro zu gratulieren. Dadurch könnten jährlich 300 Euro eingespart werden. Büchler könnte damit leben; es stehe nicht der materielle Wert im Vordergrund , sondern der Besuch durch die Gemeindeführung. Doch sein Antrag auf Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag scheiterte bei sechs gegen sechs Stimmen. Damit bleibt auch die Gratulationspraxis unverändert. Gleiches gilt für die Erhöhung der Grundsteuern A und B. Die von der Kommunalaufsicht bereits für 2016 geforderte Erhöhung wurde selbst von der Verwaltung nicht vorgeschlagen, denn der Aufwand für eine Nachveranlagung zu den längst versandten Grundsteuerbescheiden 2016 würde in keinem Verhältnis zu den Mehreinnahmen stehen. So lautete der Verwaltungsvorschlag, die Grundsteuer A 2017 von 300 auf 320 und 2018 dann von 320 auf 340 Prozent zu erhöhen und die Grundsteuer B 2017 von 365 auf 385 und 2018 von 385 auf 405 Prozent zu erhöhen. In der lebhaften Diskussion war die Rede von „einem schizophrenen Verlangen“ und davon, dass man nicht alles hinnehmen könne. Damit werde das verfassungsrechtlich gewährte Recht der Selbstverwaltung und kommunalen Finanzhoheit untergraben. Während man als kleinstes kommunales Glied derart belastet werde, dass die Umlagen oben erhöht würden, wenn deren Einnahmen nicht ausreichten, müsse unten an allen Ecken und Enden gespart werden. Mehr Einsparpotenzial gebe es nicht mehr. „Ganz auf stur zu schalten halte ich nicht für den richtigen Weg“, stellt hingegen Büchler fest. Deshalb stellte er den Antrag, dem Kompromissvorschlag der Verwaltung zuzustimmen und nach drei Jahren eine Steuererhöhung vorzunehmen. Doch damit stand Büchler allein auf weiter Flur. Ohne Kritik verlief auch die Beratung über die – trotzdem einstimmig gebilligte – Neuabgrenzung der Forstreviere des Forstamtes Westrich zum 1. Oktober nicht. Durch die Reduzierung um eine Stelle werde das Forstrevier vergrößert. „Irgend was bleibt auf der Strecke“, so der Rat. Bei solch großen Revieren sei es etwa kaum noch möglich, Selbstwerber zufriedenzustellen. (dan)

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