Rheinpfalz Problem bei Außengastronomie

Die Außengastronomie an der Wanderhütte „Felsengraf“ des Dahner Hotels Felsenland darf wegen baurechtlicher Probleme eigentlich nicht betrieben werden. Weil sich Hotelier Alois Ruppert aber nicht an die von der Kreisverwaltung Südwestpfalz ausgesprochene Nutzungsuntersagung hält, wurde gegen ihn bereits ein Zwangsgeld in vierstelliger Höhe verhängt.

„Im Bebauungsplan sind einige Dinge zu klären“, bestätigt Architekt Uwe Stegner (Pirmasens). Er ist seit diesem Jahr für die baurechtlichen Fragen rund um das Hotel und der Hütte zuständig, nachdem sich Ruppert von seinem bisherigen Architekturbüro getrennt hat. Beim Bauantrag für die Wanderhütte sei versäumt worden, auch die Außengastronomie genehmigen zu lassen. Dies sei der Bauabteilung der Kreisverwaltung - sie ist aufgrund der Größe des Objekts anstelle der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland hierfür zuständig - aber erst in diesem Sommer aufgefallen. Zwei Hauptprobleme galt es nun zu lösen: Für die zusätzliche Außengastronomie musste eine größere Anzahl an Pkw-Stellplätzen nachgewiesen werden als für die Hütte allein. Und die Terrasse ist bis zur Grundstücksgrenze an der Straße Im Büttelwoog gebaut. Eigentlich sollte dort aber laut Bebauungsplan ein drei Meter breiter Grünstreifen verbleiben. Das Stellplatzproblem ist seit einigen Tagen vom Tisch: Mit den Verbandsgemeindewerken, wie Ruppert Eigentümer der auf der anderen Straßenseite liegenden Grundstücke, auf denen kürzlich neue Parkplätze angelegt wurden, gibt es eine Übereinkunft, dass – von der Stadt her kommend – die ersten 26 Stellplätze dem Hotel beziehungsweise der Hütte zugeordnet werden. Diese Parkplätze können vom Hotel entsprechend beschildert werden. Eine entsprechende Baulast wird im Grundbuch eingetragen. Die übrigen über 60 Stellplätze sind öffentlich, so Werkleiter Wolfgang Naab. Noch nicht gelöst ist die Überbauung der Baugrenze. Die Änderung des Bebauungsplans war zwar in der vergangenen Woche Thema der Stadtratssitzung. Allerdings wollten die Ratsmitglieder von der Bauabteilung des Kreises erst Informationen, wie es zu der Überbauung kommen konnte. Die Entscheidung über die nachträgliche Legalisierung des Baurechtsverstoßes wurde daher vertagt. Architekt Stegner sieht die Überbauung als weniger gravierend an. „Laut den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wären dort beispielsweise Garagen erlaubt“, sagt er – und ist daher optimistisch, dass die Bebauungsplanänderung den Rat passiert. Seinen Angaben zufolge hätten sowohl die Bauabteilung des Kreises wie auch die Naturschutzbehörde hierzu bereits ihre Zustimmung signalisiert. Auch die Außengastronomie sei von Seiten des Kreises inzwischen geduldet, ergänzt Christoph Kettenring von der Hotelführung. Hinsichtlich der Bebauungsplanänderung bestätigt die Pressesprecherin der Kreisverwaltung, Ulla Eder, zwar die Aussage des Architekten: „Die Kreisverwaltung sieht hier keine größeren Probleme.“ Allerdings sei dies eine kommunale Angelegenheit. Zudem würden im Lauf des Änderungsverfahrens sowohl die Träger öffentlicher Belange als auch die Öffentlichkeit gehört. Über eventuell von diesen Seiten vorgebrachten Bedenken müsse dann die Stadt entscheiden, macht die Pressesprecherin deutlich, dass die Entscheidungskompetenz in dieser Angelegenheit nicht beim Kreis liege. Außerdem stellt Eder klar: „Die Außengastronomie ist nicht geduldet.“ Da es keine Baugenehmigung gebe, sei Mitte Juli die Nutzung der Außengastronomie untersagt worden. An dieser Situation habe sich bis heute nichts geändert. Der Hotelier habe zwar Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt. Der habe aber keine aufschiebende Wirkung. Und weil bei einer Kontrolle im August ein Mitarbeiter festgestellt habe, dass trotz der Nutzungsuntersagung auf der Terrasse Gastronomie betrieben wurde, habe die Kreisverwaltung ein Zwangsgeld verhängt, um das Nutzungsverbot durchzusetzen. Möglicherweise, so Eder, könnte ein „Missverständnis zwischen Planer und Bauamt“ die Hotelführung zu ihrer irrtümlichen Haltung verleitet haben. Nach Zustellung der Nutzungsuntersagung sei man an die Verwaltung herangetreten mit der Frage, ob die sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung ausgesetzt werden könne. „Das war aber alles sehr vage. Und ob man das dann wirklich macht, darüber hätte man auf jeden Fall nochmals vorher miteinander sprechen müssen“, führt die Pressesprecherin aus. Ein weiteres Gespräch hierzu habe aber nie stattgefunden. Die Außengastronomie der Hütte war auch in der vergangenen Woche bewirtschaftet. (hll)

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