Rheinpfalz Nachbarn befürchten Lärm und Gestank

Zwar hatten die Gemeindevertreter von Hüffler bereits im Februar für die Fusion der Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr votiert. Ihre Zusatzformulierung zur Verbandsgemeindeumlage bedurfte nun jedoch einer Klarstellung. Ärger bahnt sich beim Bebauungsplan „Hinter dem Hirtenhaus“ an. Dort will ein Investor einen „Winter-Paddock“ bauen, eine Art Pferdekoppel.

Nach Aussagen von Glan-Münchweilers Verbandsbürgermeister Klaus Schillo war die Beschlussformulierung des Ortsgemeinderates in Hüffler missverständlich. Weder die Verwaltung noch das Innenministerium hätten verstanden, was damit ausgesagt werden sollte, bedauerte Schillo. Ein Kernanliegen des Rates war, den Umlagesatz nicht zum Nachteil der 13 Gemeinden der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler zu verändern. Laut Ortsbürgermeister Helge Schwab sollten die für die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinden Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr geltenden Sonderumlagesätze voll ausgeschöpft werden, erst dann dürfe ein höherer Umlagebedarf geltend gemacht werden. Weiter wollte Schwab festgestellt haben, dass die jetzigen Sonderumlagen auf Basis des dann höheren Umlagesatzes zugerechnet werden. Schwab sah in der Formulierung in punkto Verbandsgemeindeumlage zu viele „schwammige Aussagen“. Das Anliegen des Ortsgemeinderates solle nun als Begründung zur Verbandsgemeindeumlage in den Gesetzentwurf einfließen, erklärte Schillo. Dem vom Bürgermeister überarbeiteten Beschlussvorschlag schloss sich das Gremium daraufhin an. Dem vorgezogenen Bebauungsplan „Hinter dem Hirtenhaus“ stimmte der Rat unter Berücksichtigung der eingegangen Stellungnahmen einvernehmlich zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, nochmals das Beteiligungsverfahren einzuleiten. Erst danach, sofern keine weiteren Einwände eingingen, könne der Plan als Satzung verabschiedet werden, hieß es weiter. Während bei der ersten Auslegung Stellungnahmen von behördlicher Seite im Planentwurf Berücksichtigung fanden, lehnte der Ortsgemeinderat die Einsprüche eines in direkter Nachbarschaft wohnenden Ehepaares ab. Primär monierte das Paar, dass durch die direkte Nachbarschaft mit Wohnhäusern ein solches Bauvorhaben unzulässig sei. In ihrer Stellungnahme weisen sie unter anderem auf die zu erwartenden Lärm- und Geruchsbelästigungen hin. Diese verstoßen ihrer Meinung nach gegen das nachbarrechtliche Rücksichtsgebot. Ortsbürgermeister Helge Schwab berief sich in seiner Kommentierung auf die bestehende Wohnbebauung, die Teil eines Mischgebietes sei. Ein Überschreiten des Lärmgrenzwertes sei durch den Betrieb eines Paddocks nicht zu erwarten, sagte er. In Sachen Geruchsbelästigung verwies der Ortsbürgermeister auf den ländlichen Charakter der Gemeinde Hüffler. (res)

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