Rheinpfalz Klärschlamm verbrennen statt ausbringen

In der Zentrifuge erfolgt die Schlammentwässerung. Der gepresste Schlamm muss ordnungsgemäß verwertet werden. Der Werksausschuss
In der Zentrifuge erfolgt die Schlammentwässerung. Der gepresste Schlamm muss ordnungsgemäß verwertet werden. Der Werksausschuss empfahl die thermische Verwertung über die neu gegründete Klärschlammverwertung Kommunal und deren Tochtergesellschaft.

Der Werksausschuss der Verbandsgemeinde setzt auf die thermische Klärschlammverwertung, unter anderem weil die Grenzwerte für die landwirtschaftliche Verwertung „immer enger“ würden, wie Vorsitzender Peter Spitzer feststellte. Zu diesem Zweck empfahl der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat den Beitritt zu einer landesweiten Anstalt für die Klärschlammverwertung: der Klärschlammverwertung Kommunal Rheinland-Pfalz (KKR).

Zum Beitritt gehört der Abschluss einer Umsetzungsvereinbarung mit deren Tochtergesellschaft, der Gesellschaft zur Verwertung von Klärschlämmen für Kommunen GmbH (VKK). Zwei Stunden lang zogen sich die Vorstellung des Konzepts und die sich anschließende Diskussion im Ausschuss hin. Erst nach einer Sitzungsunterbrechung – der Beratung abseits der Öffentlichkeit – traf der Ausschuss seine Entscheidung mit fünf Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen, die begründet waren mit dem Zeitdruck wegen der Kurzfristigkeit der Beratung. Das Konzept um die zentrale thermische Verwertung mittels einer neuen Anlage in Mainz hatte Daniel Helber (Kaiserslautern) ausführlich erläutert. Wie er berichtete, hätten vier Gründungsmitglieder (die Verbandsgemeinden Brohltal, Winnweiler, Wörrstadt sowie der Entsorgungsbetrieb Landau) die Klärschlammverwertung Kommunal zum Ende des Jahres 2017 gebildet. Zweck der Anstalt sei die gemeinsame Erledigung der Pflichtaufgabe, den Klärschlamm ordnungsgemäß zu verwerten. In der Gründungsversammlung der Anstalt sei auch die Betriebsgesellschaft VKK gebildet worden. Deren Aufgabe sei es – bei einem Prozent Gesellschafter-Anteil –, die landwirtschaftliche und thermische Verwertung der Klärschlämme „optimal zu erfüllen“. Gerade werde über Beitritte von rund 100 Kommunen beraten, informierte Helber. „Wir verstehen uns als Partner, die gemeinsam mit den Kommunen ein langfristig tragfähiges Konzept zur Klärschlammverwertung anbieten wollen.“ Derzeit befinde man sich deutschlandweit in einem „Entsorgungsnotstand für Klärschlämme“, was zahlreichen Kommunen erhebliche finanzielle Mehraufwendungen aufbürde. Die Anstalt wiederum biete den Trägern Entsorgungssicherheit, Aufgaben der Kommunen bei der Klärschlammverwertung würden gebündelt, Synergie geschaffen und Kosten stabilisiert, zumal die VKK nach öffentlichem Preisrecht arbeite. Für das kommende Jahr verfüge die VG noch über einen Bestandsvertrag. Zudem erfolgten stetige Kalkulationsprüfungen zu den Kosten der künftigen Verwertung in Mainz. Jetzt liege der Preis bei 95 bis 100 Euro pro Tonne, ab 2020 bei 104 Euro netto. Laut Werkleiter Alexander vom Hagen liegt der kalkulierte Preis der thermischen Verwertung in Mainz knapp über dem aktuellen Verwertungspreis. Allerdings laufe der Vertrag und die Erneuerung sei mit höheren Kosten verbunden. Hermann Löwe (Grüne) befürchtete, die neue Anlage der thermischen Klärschlammverwertung sei nicht ausgelastet, was – vergleichbar mit der Müllverbrennungsanlage in Pirmasens – zu höheren Kosten führe. Finanzielle Risiken störten auch Peter Pfundstein (FWG), der empfahl, vor dem Beitritt noch alternative Lösungen zu prüfen. Und: Die VG gebe bei einem Beitritt „die Rechte der Klärschlammverwertung aus der Hand“. Spitzer widersprach den Kritikern. Er stufte die Anstalt als „grundsolide“ ein, schließlich sei sie über den Gemeinde- und Städtebund gegründet worden, „der den Gemeinden nichts Böses zufügen möchte“. Auch Verbandsbürgermeister Wolfgang Denzer setzte sich für den Beitritt ein. Dies begründete er mit der „Sicherheit der Preisgestaltung und der Entsorgungssicherheit“. Nun hat der Verbandsgemeinderat das letzte Wort. Er entscheidet darüber in der kurzfristig anberaumten Sitzung am Montag, 26. November, 18 Uhr. Erfolgt der Beitritt bis zum 31. Dezember, sei die Zustimmung der Partner gewiss.

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