Rheinpfalz Jugendämter überprüften 2015 fast 7000 Familien

Bad Ems. Fast 7000-mal haben die rheinland-pfälzischen Jugendämter im vergangenen Jahr überprüft, ob Kinder in ihrem Umfeld gefährdet sind, bilanziert das Statistische Landesamt. Das waren etwa vier Prozent mehr Fälle als 2014. Bei mehr als einem Drittel der Verfahren hatten die Behörden dann den Eindruck, dass der Verdacht tatsächlich berechtigt ist.

Mal schlugen Polizisten, Richter oder Staatsanwälte Alarm, mal waren es Nachbarn oder Bekannte der Familien, mal wurden die Hinweise anonym eingereicht: Genau 6708-mal sind die rheinland-pfälzischen Jugendämter im vergangenen Jahr dem Verdacht nachgegangen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes in Gefahr ist. Damit waren gut ein Prozent aller Minderjährigen im Land von solchen Verfahren betroffen. 2014 waren es nach Angaben des Statistischen Landesamts 275 Fälle weniger gewesen, demnach hat sich die Anzahl im Jahresvergleich um vier Prozent gesteigert. Als gefährdet gilt ein Kind zum Beispiel, wenn die Eltern es misshandeln, wenn sie ihm eine notwendige medizinische Behandlung verweigern oder wenn sich einfach nicht um den Nachwuchs kümmern. In 16 Prozent der Fälle – also mehr als 1000-mal – haben die Fachleute tatsächlich solche Situationen vorgefunden. 1400 weitere Familien (20 Prozent) sahen sie in der Grauzone der „latenten Kindeswohlgefährdung“. Was die Behörden dann tun, hängt vom Einzelfall ab: Sie können die Eltern beraten oder ihnen Vorschriften machen, zur Not die Kinder auch zu Pflegefamilien oder in Heime bringen lassen. Bei knapp 4300 Verdachtsfällen (64 Prozent) haben die Jugendämter nach der Überprüfung eine Kindeswohlgefährdung verneint. Aber auch da war längst nicht immer alles in Ordnung: In gut 2400 Fällen brauchten die Eltern nach Einschätzung der Fachleute trotzdem Beratung oder Unterstützung. Überhaupt nichts unternehmen mussten die Ämter demnach nur in den verbleibenden knapp 1900 Fällen. |häm

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