Rheinpfalz In Dörfern lässt sich Motorradlärm nicht messen

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Mancher Motorradfahrer empfindet es offenbar als Genuss, seine Mitmenschen ungefragt am Sound seiner Maschine teilhaben zu lassen. Viele Einwohner von Dörfern, besonders die an den Durchgangsstraßen, fühlen sich davon genervt oder sogar terrorisiert – und zugleich ohnmächtig. Stark betroffen sind vor allem die Orte in der weiteren Umgebung des Motorrad-Mekkas Johanniskreuz, in der Südwestpfalz also Heltersberg, Geiselberg, Schmalenberg, Leimen, Merzalben, Waldfischbach-Burgalben und Donsieders – und hier besonders an Wochenenden. Die RHEINPFALZ befragte Hauptkommissar Michael Krauß, beim Polizeipräsidium Westpfalz im Sachbereich Verkehr tätig, zu der Situation.

Welche technischen und personellen Möglichkeiten hat die Polizei, gegen Motorradfahrer vorzugehen, die mit zu lauten Maschinen unterwegs sind?

Die Möglichkeiten sind der Einsatz von extra geschulten Kollegen bei technischen Kontrollen sowie von Lärmmess- und Geschwindigkeitsmessgeräten. Wie oft und wo finden Kontrollen statt – außerorts und in den Dörfern? Die Kontrollen werden an geeigneten Stellen – meist außerhalb geschlossener Ortschaften – vorgenommen und sind in der Regel mit Geschwindigkeitskontrollen kombiniert. Innerhalb von Ortschaften sind keine verwertbaren Messungen von vorbeifahrenden Motorrädern möglich, weil störender Fremdgeräusche starken Einfluss auf das Ergebnis haben. Die Kontrollorte wechseln, genaue Stationen wollen wir natürlich nicht preisgeben. Finden die Kontrollen regel- und planmäßig statt oder ist es eher Zufall, wann dies der Fall ist? Organisieren die Inspektionen solche Kontrollen selbstständig? Die Kontrollen werden durch die Inspektionen selbst geplant und vorgenommen. Die Anzahl und Häufigkeit wird maßgeblich durch die Ereignislage bestimmt. Auf keinen Fall hängen sie aber vom Zufall ab. Für die Großregion Johanniskreuz, in der täglich viele Motorradfahrer unterwegs sind, hat das Polizeipräsidium Westpfalz eine Kooperation mit dem Präsidium Rheinpfalz. Beide Präsidien koordinieren, planen und führen hier Einsätze im Zusammenhang mit Motorradfahrern durch. Sind die Lautstärke-Kontrollen aufwändig? Um die Lautstärke messen zu können, werden Örtlichkeiten benötigt, an denen weitere Lärmquellen so gut wie ausgeschlossen sind. An geeigneten Standorten wird dann das Messgerät aufgebaut und die Geräuschentwicklung bei mittlerer Drehzahl gemessen. Es müssen zwei Messungen vorgenommen werden, was einen zeitlichen Aufwand von etwa 15 Minuten pro Motorrad ergibt. Ist es schwierig, den Nachweis zu führen, dass ein Motorrad lauter ist als erlaubt? Ein solcher Nachweis ist in technischer Hinsicht einfach zu führen. Da es aber elektronische Hilfsmittel gibt, die von den Fahrern zu- und abgeschaltet werden können, um die Lautstärke des Fahrzeugs entsprechend zu beeinflussen, bedarf es bei einer Kontrolle Einsatzkräften, die technisch versiert sind und sich mit Motorrädern gut auskennen. Gibt es eine Statistik, die den Erfolg der Polizei bei der Verfolgung von Lärmsündern nachweist? Der Erfolg lässt sich nicht mit statistischen Zahlen belegen. Eine genauere Recherche hierzu wäre sehr aufwändig und zeitintensiv. Am Beispiel einer Dienststelle des Polizeipräsidiums Westpfalz, die sich mit solchen technischen Kontrollen befasst, kann festgestellt werden, dass innerhalb eines Jahres 129 Motorräder einer Lärmmessung unterzogen wurden und es dabei lediglich zu vier Beanstandungen kam. Welche Sanktionen hat ein Motorradfahrer zu erwarten, wenn er mit einer zu lauten Maschine unterwegs ist? Laut Katalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten erwartet den Fahrer in einem solchen Fall des Verursachens von unnötigem Lärm eine Geldbuße von 90 Euro. Ist er sowohl Fahrer als auch Halter, sind es 135 Euro. Bei Fehlen des sogenannten DB-Eaters, eines auswechselbaren Bauteils des Schalldämpfers, sind 25 Euro fällig. Wird dieser absichtlich herausgenommen, verdoppelt sich das Verwarnungsgeld wegen Vorsatzes. Wie laut darf ein Motorrad sein? Welche Spitzen-Lautstärken wurden schon von der Polizei gemessen? Die Immissionsschutzverordnung erlaubt in geschlossenen Ortschaften während des Tages 64 Dezibel und in der Nacht 54 Dezibel. Von den Zulassungsbehörden wurden bis Ende 2015 Motorräder zum Verkehr zugelassen, die bei mittlerer Drehzahl bis zu 85 Dezibel erreichen. Seit 1. Januar 2016 gibt es eine Begrenzung auf 80 Dezibel. In der Westpfalz wurde bei einer Kontrolle mal ein Wert von 110 Dezibel festgestellt. Zum Vergleich: ein Düsenjet entwickelt etwa 130 Dezibel. Was schätzt die Polizei: Wie viel Prozent der Motorräder sind zu laut, also manipuliert? An Spekulationen beteiligen wir uns grundsätzlich nicht. Wenn man das bereits genannte Beispiel – vier von 129 Motorrädern wurden beanstandet – nimmt, liegt der Anteil der Motorräder, die lauter als erlaubt sind, bei drei Prozent. Allerdings ist, wie gesagt, die erlaubte Lautstärke bei der Zulassung der Fahrzeuge eine andere als die bei der Durchfahrt von geschlossenen Ortschaften. Wie viele Beschwerden wegen zu lauter Motorräder gehen bei der Polizei ein? Zu Beschwerden von Anwohnern oder Bürgerinitiativen über Motorradlärm gibt es keine Statistik. Welche realistische Chance auf Erfolg hat es, wenn sich ein Bürger über einen Fahrer beschwert, der mit einem – subjektiv empfunden – zu lauten Motorrad unterwegs ist? Wie geht die Polizei dann vor? Natürlich geht die Polizei solchen Hinweisen nach und nimmt sie auch zum Anlass für Kontrollen. Dabei muss allerdings die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, denn das Empfinden von Lautstärke ist eine sehr subjektive Angelegenheit. Was für den Einen bereits zu laut ist, stört den Anderen möglicherweise gar nicht. Bei Kontrollen kann deshalb nur geahndet werden, was tatsächlich im nicht erlaubten Bereich liegt. Immer mal wieder taucht der Vorwurf auf, dass gegen Fahrer von zu lauten, aber auch zu schnellen Motorrädern nicht konsequent genug vorgegangen wird. Zum einen, weil es schwierig und aufwändig sei, sie überhaupt zu stoppen beziehungsweise ausfindig zu machen: Helme wirken als Maske, Motorräder müssen nur hinten ein Kennzeichen haben. Zum anderen seien unter den Polizeibeamten selbst viele Motorradfahrer, deren Ansatz nicht unbedingt das harte Vorgehen gegen andere Motorradfahrer sei. Ist an diesen Vorwürfen etwas Wahres dran? Die verwendeten Geschwindigkeitsmessgeräte liefern sehr gute Bilder – auch durch das Helmvisier hindurch. Somit ist eine Fahrerermittlung und entsprechende Ahndung sehr wohl möglich. Beim Einsatz von Laserpistolen bei Geschwindigkeitskontrollen erfolgt die Ahndung sogar unmittelbar, weil die Fahrzeuge direkt angehalten werden. Dabei wird dann auch eine technische Überprüfung des Fahrzeugs vorgenommen. Den Vorwurf der Untätigkeit aus persönlichen Interessen heraus weisen wir mit Entschiedenheit zurück! Die eingesetzten Kollegen sind dem Gesetz verpflichtet und machen ihre Arbeit gut und richtig. Im Gegensatz zu Ihrer Unterstellung lässt sich dabei sogar feststellen, dass Motorrad fahrende Kollegen einen besseren Zugang zu der Zielgruppe Biker finden und dort die Botschaften der Polizei besser platzieren können. Wie ist die Einschätzung der Polizei: Was ist die Motivation, weswegen Motorradfahrer ihre Maschinen auf Lautstärke trimmen und ihre Mitmenschen unbedingt daran Teil haben lassen wollen? Auch hier wollen wir uns nicht an Spekulationen beteiligen. Dazu sollten die Motorradfahrer selbst befragt werden.

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