Rheinpfalz Hundesteuer soll steigen

Die Hundesteuer soll steigen. Darüber wird der Gemeinderat am kommenden Mittwoch, 3. Juni, 19 Uhr, entscheiden, wenn er eine zweite Nachtragshaushaltssatzung für 2015 verabschiedet. Tagen wird der Rat am Mittwoch im Dorfgemeinschaftshaus Hochstellerhof, da im Hof der Alten Schule die Vorbereitungen zur Feier des Fronleichnamsfestes am 4. Juni laufen,; dort wird der erste von vier Altären stehen .

Für den ersten Hund wird bislang 36 Euro bezahlt, zukünftig sollen es 48 Euro sein. Bislang wurde für den zweiten Hund 54 Euro erhoben, s nach der Erhöhung sind 66 Euro zu zahlen. Für jeden weiteren Hund bezahlte man 72 Euro, künftig werden es 84 Euro sein. Zu entscheiden hat der Rat zudem über den Bau eines Wohnmobilstellplatzes. Als Standort ist der Festplatz in der Ortsmitte vorgesehen. Er könnte im oberen Bereich, wo zuvor Bäume standen, in Richtung der Wohnbebauung „Im Brühl“ errichtet werden. Für den „Tag der offenen Höfe“ in der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land hat der Rat einen weiteren Markttag zu beschließen. Grund ist, dass sich daran zwei Betriebe aus Trulben beteiligen. Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung hatte die Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde beanstandet. Sie wurde nun an die neueste Rechtsprechung nach dem Muster des Gemeinde- und Städtebundes angepasst und soll vom Rat verabschiedet werden. Dieser hat ebenfalls über die Annahme verschiedener Geldspenden zu entscheiden sowie für das ausgeschiedene FWG-Ausschussmitglied Anna Baumgärtner vom Felsenbrunnerhof eine Nachwahl für den Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss vorzunehmen. Baumgärtner, welche aus familiären Gründen ihre Ämter niederlegte, war zudem stellvertretendes Hauptausschussmitglied. Auch hier hat der Rat eine Nachwahl zu tätigen, wobei das Vorschlagsrecht bei der FWG Hochstellerhof liegt. Abermals geht es um die Trualbhalle Trulben. Zunächst gibt Ortsbürgermeister Jürgen Noll einen Sachstandsbericht über die Sanierungsmaßnahme, ehe es zur dritten Änderung der Benutzungsordnung der Trualbhalle kommt. „Da man keinen Hallenwirt mehr hat“, so Noll, müssten für die Nutzung nach der Wiedereröffnung der Halle einige Dinge wie Telefonanschluss, Schankanlagenbenutzung und mehr neu geregelt werden. Letztlich bringt die fünfte Änderung der Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Hochstellerhof die Angleichung der Gebühr für die Küchenbenutzung an die der Trualbhalle. (dan)

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