Rheinpfalz Gegen Ungleichbehandlung bei der Kurtaxe

Placeholder-Image

Das Thema Wildcampen ist ein Dauerbrenner in Dahn. Und es sorgt für Ärger: über Wohnmobilisten, die auf öffentlichen Plätzen urlauben, während andere Camper Platzgebühren und Kurtaxe entrichten; über Stadt und Verwaltung, die dies aus der Sicht Betroffener nicht unterbinden. Jetzt soll das Ganze auf rechtlichem Wege geklärt werden: Ein Gast des Campingplatzes Büttelwoog will seine Kurtaxe nicht mehr bezahlen. Der Betreiber des Platzes hat gar Klage gegen die Stadt wegen der aus seiner Sicht ungerechtfertigt erhobenen Kurtaxe eingereicht.

Sie sorgen immer wieder für Gesprächsstoff: Wohnmobilisten, die sich auf die öffentlichen Parkplätze beim Badeparadies oder beim Sportpark im Dahner Stadtteil Büttelwoog stellen und länger bleiben als nur für die erlaubte Ruhepause. Das ärgert vor allem manchen Beherbergungsbetrieb. Denn Wildcamper, so kritisieren etwa die Betreiber des Campingplatzes Büttelwoog, nutzten auch sanitäre Anlagen ihres Campingplatzes oder hinterließen dort ihren Müll – ohne dafür aber zu bezahlen wie regulär gemeldete Gäste. Die müssen zudem in Dahn einen Gästebeitrag von 1,50 Euro pro Nacht und Kopf entrichten. Erst vor kurzem wieder hat das Thema den Stadtrat beschäftigt: in Gestalt eines CDU-Antrages auf Einrichtung offizieller Stellplätze für Wohnmobile, den der Rat aber ablehnte. Das Parken zur Ruhepause sei auf jedem Parkplatz möglich, hieß es. Stadtbürgermeister Fuhr verwies auch darauf, dass der Rat zwei Jahre zuvor einen Stellplatz wegen der Kosten abgelehnt habe. Die chaotische Zeit sei zudem vorbei. André Lejeune, Betreiber des Camping-Platzes Büttelwoog, sieht dies anders. Auch in jüngster Zeit hat er Wohnmobile am Sportpark beobachtet, die länger als die für eine Ruhepause zulässige Zeit dort standen. Dieser Zustand dauere nun viele Jahre an und die Stadt sei nicht einsichtig, stellt er fest: Die Politik sei zu bequem, um etwas dagegen zu unternehmen. Deshalb wolle er die Sache rechtlich geklärt wissen – und habe gegen die Stadt eine Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt eingereicht. Dabei gehe es ihm um die Ungleichbehandlung von Gästen, die ihre Kurtaxe entrichteten, gegenüber den Wildcampern. Das Verwaltungsgericht wolle aber erst die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses abwarten, der sich zunächst mit dieser Sache beschäftigen werde. Dort rechne er bald mit einem Termin. Den Rechtsweg beschreiten will auch ein Gast des Campingplatzes: Werner Kaußen aus Stolberg mag seinen Gästebeitrag nicht mehr bezahlen und hat nun bei der Verbandsgemeinde die Freistellung von der Kurtaxe der Stadt beantragt. Denn, so seine Begründung, auf den von der Verwaltung geduldeten Stellplätzen am Sportpark, am Wanderheim und am Schwimmbad werde von der Stadt keine Kurtaxe erhoben, weswegen es nicht gerechtfertigt sei, dass alle anderen Gäste diese Abgabe leisten müssten. Seit Ostern 2001 verbringt er jedes Jahr einen Großteil seiner Freizeit auf dem Campingplatz Büttelwoog. Doch was er auf öffentlichen Parkplätzen sieht, ärgert ihn: Da blieben manche Wohnmobile drei, vier Tage lang stehen, richteten sich häuslich ein. Und die Verwaltung unternehme nichts dagegen. Folglich entgingen der Stadt auch Einnahmen aus nicht entrichteter Kurtaxe. Dass nichts unternommen werde, mag Verbandsbürgermeister Michael Zwick nicht stehen lassen. Allerdings weist er darauf hin, dass es ja auch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sei für einen Wohnmobilisten, auf einem Parkplatz Pause zu machen. Schwierig werde es aber, einen regulär pausierenden von einem „wilden“ Camper zu unterscheiden. Er könne ja schlecht drei Leute einstellen, die ständig abends vor Ort kontrollierten und morgens dann wieder nachkontrollierten. Der Antrag von Werner Kaußen werde geprüft, betont Zwick – gemäß der Satzung der Stadt Dahn für den Gästebeitrag. Allerdings, gibt er zu bedenken, sei der Rahmen für Ausnahmen eng gesteckt. Ein Blick in die Satzung zeigt es. Befreit von der Zahlung ist demnach, wer sich zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecke aufhält, wer Verwandte besucht, Kinder bis zur Vollendung des 16. Jahres, Schwerbehinderte und Begleitpersonen, Zweitwohnungsinhaber, wer berufsbedingt übernachtet, Teilnehmer von Tagungen, Schulungskursen und sportlichen Veranstaltungen sowie Partnergemeinden der Stadt. Bezahlt übrigens ein Gast den Beitrag gar nicht, kann er mit einer Geldbuße belangt werden. Werner Kaußen dürfte zunächst einen Bescheid erhalten, gegen den er – im Falle einer Ablehnung seines Antrags – Widerspruch einlegen kann. Und das hat er auch vor. Noch ein Fall für den Kreisrechtsausschuss.

x