Rheinpfalz Ex-Lehrer will trotz Kinderporno-Vorwurf zurück in Schuldienst
Mit einer Datenbank will Rheinland-Pfalz pädophile Lehrer für immer aus dem Dienst verbannen. Doch ein Anwalt aus Kandel bezweifelt, dass die Schulaufsicht so vorgehen darf. Außerdem sagt er: Der Name eines Pfälzer Pädagogen stehe zu Unrecht auf der Schwarzen Liste.
NEUSTADT. Die Bilder zeigen Minderjährige „in aufreißerischer Darstellung“ und beim Sex: 375 kinderpornografische Dateien sollen bei dem Pfälzer entdeckt worden sein. Die Justiz stellt seinen Fall 2006 in eine Reihe mit Alltagsdelikten wie Unfallflucht, Ladendiebstahl oder Schwarzfahren: Sie verhängt einen Strafbefehl, verzichtet damit auf einen richtigen Prozess. So wird der Betroffene auf bloßen Verdacht hin zu einer Geldbuße verdonnert. Doch mit diesem Hauruck-Verfahren ist er ja auch selbst einverstanden. Mittlerweile allerdings sagt sein Anwalt Roger Roth: Der Pfälzer war trotzdem unschuldig. Er habe nur harmlose Dateien aus dem Internet heruntergeladen, in denen Kinderpornos versteckt waren. Doch sein Mandant habe damals Aufsehen vermeiden wollen, immerhin wogen Pädophilie-Vorwürfe bei ihm besonders schwer. Denn der Beschuldigte arbeitete als Lehrer. Seine Stelle allerdings hat er wegen der Vorwürfe trotzdem verloren. Doch der Pädagoge hoffte darauf, nach ein paar Jahren wieder unterrichten zu dürfen. Denn in einer vor dem Verwaltungsgericht getroffenen Absprache mit dem Land setzte er durch, dass der Kinderporno-Vorwurf aus seiner Personalakte gestrichen wurde. Blieb noch eine Notiz im Vorstrafenregister. Doch dort gelten automatische Löschfristen, der Eintrag wurde nach fünf Jahren von selbst getilgt. Also ging der Mann davon aus, dass die Schulverwaltung irgendwann offiziell nichts mehr von dem Kinderporno-Vorwurf wissen würde. Doch im Spätherbst 2013 erfuhr er: Damit hatte er sich verrechnet. Schriftlich teilte ihm die für das Schulpersonal zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit, dass er auf einer Schwarzen Liste steht – offenbar für immer. Eine Sprecherin des Bildungsministeriums erläutert: „Für Lehrkräfte, die wegen Straftaten verurteilt werden, die den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen im weitesten Sinne zum Inhalt haben, ist nach Ansicht des Landes kein Platz in den Schulen oder sonstigen Landeseinrichtungen, wo sie mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen.“ Andererseits dürfen Posten im öffentlichen Dienst nicht einfach nach Gutdünken vergeben werden. Es gilt der hehre Grundsatz der „Bestenauslese“, und der bedeutet: Staatliche Stellen müssen begründen, warum sie manche Bewerber einstellen und andere abblitzen lassen. Also wird es kompliziert, wenn jemand wegen eines Delikts abgelehnt werden soll, zu dem es keine amtlichen Unterlagen mehr gibt. Das Bildungsministerium allerdings sagt: Es reicht ja, wenn sich jemand aus der Schulverwaltung noch an das alte Verfahren erinnert. Im Fall des Ex-Lehrers gebe es obendrein Unterlagen aus einem Disziplinarverfahren. Doch vor allem beruft sich das Land auf die Schwarze Liste der ADD. Die heißt offiziell „Liste Beschäftigungshindernisse“ und ist 2009 beim Datenschutzbeauftragten angemeldet worden. Allerdings hat die ADD zwei Jahre später mit ihrem Personalrat vereinbart, dass für diese Datenbank die gleichen Löschregeln gelten wie fürs Vorstrafenregister. Und aus dem ist der Kinderporno-Strafbefehl des Pfälzer Pädagogen ja eigentlich schon verschwunden. Doch es gibt eine Ausnahme-Regel. In bestimmten Fällen können Einträge aus der Straftäter-Datei noch herausgekramt werden, obwohl sie eigentlich schon getilgt sind. Zum Beispiel, wenn jemand einen Waffenschein beantragt. Oder in den öffentlichen Dienst will. Berücksichtigt werden darf der alte Fehltritt in so einem Fall aber nur, wenn andernfalls eine „erhebliche Gefährdung der Allgemeinheit“ droht. Und die muss erst einmal belegt werden. Vor knapp zwei Jahren sind daran die Behörden in Sachsen gescheitert. Im Freistaat war nachträglich aufgeflogen, dass ein Polizist lange vor seiner Einstellung wegen Diebstählen zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Prompt wurde der Beamte nach gut 20 Dienstjahren gefeuert. Die knappe Begründung: Wenn jemand mit so einer Vorgeschichte für Sicherheit sorgen soll, schade das dem Ansehen der Polizei. Und wenn deren Image leide, gefährde das die Allgemeinheit. Doch das Bundesverwaltungsgericht entschied: Mit dieser Argumentation hat es sich Sachsen zu einfach gemacht. Erst einmal müsse eine „Gefährdungsprognose“ her. In der Vorhersage über die Folgen einer Rückkehr in den Staatsdienst wäre vor allem zu berücksichtigen, wie lange der Betroffene schon nichts mehr angestellt hat. Doch auf solche Erwägungen hat auch die ADD im Falle des Ex-Lehrers verzichtet, ihm nur eine „pädophile Neigung“ bescheinigt. Das allerdings ist gewagt, auch wenn man unterstellt, dass dem Pädagogen die Kinderpornos tatsächlich gehörten. Einem Gutachter jedenfalls würde das bloße Wissen um dem Besitz solcher Bilder kaum für eine derartige Diagnose reichen. Anwalt Roth meint deshalb: Der Pfälzer hätte gute Chancen, sich eine Lehrer-Stelle zu erklagen. Ein Termin vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt war auch schon angesetzt, erst wenige Stunden vor Prozessbeginn hat der Pädagoge seine Klage zurückgezogen. Das sieht auf den ersten Blick so aus, als habe er den Kampf aufgegeben. Doch sein Anwalt sagt: Er ist noch über Details zur Alterssicherung seines Mandanten gestolpert, die er abklären will, ehe er einen neuen Anlauf nimmt. Einwurf