Rheinpfalz Entscheidung soll her

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Mit den Erschließungsbeiträgen im Neubaugebiet „Am Kreuz“ beschäftigt sich der Gemeinderat heute um 20 Uhr, im Ratssaal „Alte Schule“. Die Beitragssatzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlangen muss angepasst werden.

„Es geht darum, im Ausbauprogramm die beiden Straßen ,Im Hag’ und ,Am Kreuz’ von der Beitragspflicht herauszunehmen, weil diese erst erschlossen wurden vor kurzem. Eine reine Formalie“, so Ortsbürgermeister Herbert Franz (CDU). Die strittige Grundsatzentscheidung über die mögliche Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben wird den Rat auch wieder beschäftigen. Die Ortsgemeinde hat die Möglichkeit, ihre Vorstellungen zur städtebaulichen Entwicklung im Hinblick auf die Sicherstellung und Entwicklung der zentralörtlichen Einrichtungen der Grundversorgung der Vinninger Bürger aber auch der Nachbargemeinden darzulegen. Die Verbandsgemeinde hat inzwischen in Kooperation mit der Planungsgemeinschaft Westpfalz und der Kreisverwaltung in einem Abstimmungsgespräch eine Grundsatzentscheidung in Form einer Leitlinie zusammengestellt für die weitere Entwicklung als Einzelhandelsstandort. Diese wird vorgestellt und eine Entscheidung über Zustimmung oder Ablehnung herbeigeführt. Eine Grundsatzentscheidung zur Ansiedelung eines Einkaufsmarktes im Gebiet „Am Dinschelt“ ist bereits gefallen. Um Natur- und Tierschutz geht es ebenfalls. Die beiden zwischen Zweibrücken und Pirmasens liegenden „Natura 2000 Gebiete“ Zweibrücken-Land und Hornbach sowie Seitentäler sind von der EU als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung und als Vogelschutzgebiet gemeldet. Bei der Betrachtung der einzelnen Gebiete im Bereich der Verbandsgemeinde Pirmasens Land sei Handlungsbedarf vorhanden, heißt es. Als Ziele sind beispielsweise definiert, die extensive Wiesennutzung, das Abfahren des Schnittgutes, der Verzicht auf Düngung und der Verzicht auf Nutzungsänderung in Dauerweiden. Ob die Gemeinde am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2014 teilnimmt oder nicht –auch hierüber entscheidet der Rat. Regelungen bezüglich der Reinigung der Schankanlage in der Felsalbhalle sollen in der inzwischen dritten Änderung der Benutzungsordnung aufgenommen werden. (elim)

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