Rheinpfalz Einwurf: Trauerspiel, Teil 2

Der MDK-Verwaltungsrat hat sich gestern ungewohnt auskunftsfreudig gezeigt. Nicht erwähnt hat er in seiner eineinhalbseitigen Mitteilung freilich, dass der gefeuerte MDK-Geschäftsführer Zieres seit fast drei Jahren für 75 Prozent seines Gehaltes spazieren geht. Das steht dem Endvierziger ausgerechnet aufgrund des so heftig kritisierten Anstellungsvertrages zu. Hinzu kommt: Die in zehn Prozessen aufgelaufenen Gerichtskosten dürften sich auf etwa eine halbe Million Euro summieren. Zur Erinnerung: Der MDK wird letztlich aus den Beiträgen der Krankenversicherten finanziert. Klar ist, dass das Tischtuch zwischen dem MDK-Verwaltungsrat und seinem gefeuerten Geschäftsführer längst zerschnitten ist. Eine Rückkehr in seinen früheren Job scheint nicht mehr vorstellbar. Nachvollziehbar ist auch, dass sich das Aufsichtsgremium nicht dem Vorwurf aussetzen mag, es nicht wenigstens mit der Berufung vor dem OLG versucht zu haben. Was aber, wenn man auch dort unterliegt?

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