Rheinpfalz Ein „Tritt“ gegen das Ehrenamt

Der SGW-Vorsitzende Dieter König zeigt die durchtrennte Zuleitung der Sprinkleranlage, wegen der die SGW und der Landkreis Südwe
Der SGW-Vorsitzende Dieter König zeigt die durchtrennte Zuleitung der Sprinkleranlage, wegen der die SGW und der Landkreis Südwestpfalz sich streiten.

Es müsse klar festgestellt werden, dass es nicht die Schuld der Sportgemeinde Waldfischbach (SGW) sei, dass das künftige Sportgelände für die Integrierte Gesamtschule Daniel Theysohn nach aktuellem Stand in den Bruchwiesen komplett neu gebaut wird und nicht auf dem Gelände der SGW. Dieser Eindruck, der da zuletzt auch in der Ratssitzung in Waldfischbach-Burgalben der Öffentlichkeit vermittelt worden sei, „ist im Grunde ein Tritt in den Bauch des Ehrenamtes“, sagt Ulrike Kahl-Jordan, die Rechtsanwältin der SGW. Der SGW-Vorsitzende Dieter König und seine Vorstandskollegen David Bernhard sowie Beate Zimmermann luden deshalb gemeinsam mit ihrer Rechtsanwältin zum Pressegespräch ein. Wie am Freitag berichtet, hat der Gemeinderat mehrheitlich die Grundsatzentscheidung getroffen, dem Landkreis im „Bruch“ ein gemeindliches Gelände zur Verfügung zu stellen, damit dieser dort die benötigten Sportanlagen für die IGS bauen kann. Dabei entstand, unter anderem durch Aussagen von Bürgermeisterin Anna Silvia Henne (SPD), der Eindruck, dass die SGW Ursache für diese Entscheidung sei, weil sie nicht bereit sei, dem Kreis ihr Gelände zur Verfügung zu stellen. Er sei von vielen Bürgern angesprochen worden, berichtet König, der bekennt: „Ich war selbst ein bisschen sprachlos, als ich das gelesen habe. Deshalb wollen wir das mal klarstellen“. Kahl-Jordan unterstreicht: „Wenn hier viel Steuergeld in die Hand genommen wird, ist das nicht die Schuld der SGW, sondern politischer Wille“. Öffentlich hatte sich die SGW nur kurz in zwei Mitgliederversammlung dazu geäußert (die RHEINPFALZ berichtete). Zuletzt war erklärt worden, dass von Seiten der SGW kein Interesse mehr an einer Diskussion zu diesem Thema bestehe. Drei Sachverhalte in Diskussion Nun stehe aber im Raum, dass man alles versucht habe, um den Kreis und die SGW miteinander ins Boot zu bringen – um die für die Oberstufe der IGS benötigten Sportanlagen auf jenem SGW-Gelände zu bauen, das derzeit für den Schulsport genutzt wird. Deswegen wolle man aufklären, was dahinter genau stehe. Laut Kahl-Jordan bestimmen drei Sachverhalte die Diskussionen zwischen Verein, Kreisverwaltung, Ortsgemeinde und Schule: der Verkauf, die Nutzung und Schadensersatz (siehe Zur Sache). Verkauf des Sportgeländes Als Hans Jörg Duppré noch Landrat gewesen sei, sei er auf die SGW zugekommen und habe angeregt, dass man sich, mit Blick auf die benötigte Sportanlage für die IGS, mal unterhalten solle. Auch wegen eines möglichen Verkaufs des SGW-Geländes, eines Teils des SGW-Geländes an den Kreis als Schulträger. Es habe ein Gespräch gegeben, in dem die SGW gesagt habe, der Kreis solle mal ein Kaufangebot unterbreiten. „Danach haben wir nichts mehr gehört in Sachen möglicher Kauf“, sagt König. Verkaufsverhandlungen habe es nicht gegeben. Er bestätigt, dass es mal ein Gespräch mit Verbandsbürgermeister Lothar Weber (SPD) und Bürgermeisterin Henne gegeben habe, in dem auch deutlich gemacht worden sei, dass die SGW nicht nur einen Teil ihres Geländes verkaufen könne. Es müsse vielmehr über den Verkauf des gesamte Areals gesprochen werden. „Alles andere würde für uns überhaupt keinen Sinn machen“, sagt König. Der Kreis würde faktisch aber nur einen Teil des Geländes für den Schulsport benötigen. Kein Interesse mehr beim Kreis? Es folgte laut vorliegendem Schriftverkehr noch ein Gespräch der beiden kommunalen Vertreter mit Vertretern des Kreises. Im Mai 2018, im Nachgang zu diesem Gespräch, hatte die Ortsbürgermeisterin dem SGW-Vorstand mitgeteilt: „Generell ist der Kreis aber zu dem Schluss gekommen, langfristig keine Sportanlage für die IGS auf dem Gelände der SGW herzustellen“. Grund sei, dass man die unterschiedlichen Anforderungen, die Schul- und Vereinssport stellen, als nicht miteinander vereinbar ansehe. Auch wäre es wohl zu kompliziert, dass die Ortsgemeinde das Gelände kauft und dem Kreis für die IGS zur Verfügung stellt, der Kreis das Schulsportgelände wiederum möglicherweise auch anderen Vereinen zur Verfügung stellt – und dies alles noch mit der Nutzung durch die SGW abzustimmen sei. Es habe dann im November noch mal ein Gespräch in Waldfischbach-Burgalben mit der Bürgermeisterin, den Beigeordneten aller im Rat vertretenen Gruppierungen und den Fraktionssprechern gegeben. Dort sei über den Stand der Dinge gesprochen worden, dass es zwei Möglichkeiten gebe. Möglichkeit eins: Kreis und SGW einigen sich direkt. Möglichkeit zwei: Das Gelände bleibt im Eigentum der SGW, wird an die Ortsgemeinde übertragen, die es dem Kreis für den Schulsport zur Verfügung stellt. Endet die Schulsportnutzung, fällt das Gelände wieder an die SGW zurück. „Dann haben wir nichts mehr gehört“, sagt König. Im Februar diesen Jahres, gut drei Monate später, kam das von der Bürgermeisterin verfasste Gedächtnisprotokoll zur Sitzung plus die Info, dass es noch mal Gespräche mit dem Kreis gegeben habe. Aus Sicht der SGW nichts Konkretes. Deshalb stellte der Verein am 20. Februar in einem Schreiben an die Bürgermeisterin angesichts fehlender Gesprächsbereitschaft von Kreisseite fest: „Wir gehen inzwischen davon aus, dass weder ein gemeinsames Gespräch noch eine Zusammenarbeit gewünscht und daher auch nicht möglich ist“. Die Nutzungsvereinbarung Dass das SGW-Sportgelände für den Schulsport in Waldfischbach-Burgalben genutzt wird, ist sozusagen gewachsene Tradition. Aus der Zeit, als es noch die Realschule und die Hauptschule gab. Beide verfügten über keine Freisportanlage. Dafür, dass die SGW ihr Gelände zum Beispiel für die Leichtathletik den beiden Schulen, teils auch der Grundschule, zur Verfügung stellte, erhielt sie in früheren Jahren von der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben, damals Trägerin der Grund- und Hauptschule, jährlich einen Geldbetrag. Als die Haupt- und Realschule zur IGS zusammengeführt wurden, ging die Schulträgerschaft an den Landkreis. Die Vereinbarung, dass die SGW ihr Sportgelände weiter für den Schulsport zur Verfügung stellt, wurde übernommen. Der Kreis zahlt dafür rund 3000 Euro jährlich. Aktuell ist vereinbart, dass die IGS bis Ende des Schuljahres 2019/20 die Sportanlage der SGW nutzt. „Die SGW hat nie gesagt, dass der Kreis die Anlage für den Schulsport nicht nutzen darf. Es wurde auch nie gesagt, dass das über die vereinbarte Zeit hinaus nicht möglich sein sollte“, stellt Ulrike Kahl-Jordan fest. „Von unserer Seite wurde die Nutzungsvereinbarung nie in Frage gestellt“, unterstreicht König.

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