Rheinpfalz Doppelt so teuer wäre nötig

Die Friedhofsgebühren in Geiselberg, die seit dem Jahr 2011 gelten, werden steigen. In welcher Höhe, darüber wird der Rat entscheiden müssen. In der Sitzung am Dienstag erläuterten Udo Rapp und Andrea Stegner von der Verbandsgemeinde-Verwaltung die Rechtslage, neue Bestattungsformen und die finanzielle Lage. Um annähernd Kostendeckung zu erreichen, müssten die aktuellen Gebühren im Schnitt in etwa verdoppelt werden.
Er wisse, dass die Zusammenstellung der Zahlen für manche Überraschung, sicher auch für Entsetzen sorge, sagte Bürgermeister Georg Spieß (WG Spieß). Aber in den Haushaltsgenehmigungsschreiben des Kreises werde regelmäßig mit Nachdruck auf das Thema Friedhofsgebühren hingewiesen, die das Defizit nicht decken. „Es ist wichtig zu sehen, dass das, worüber wir hier reden, keine Willkür, keine Spinnerei ist“, sagte er. Die Verbandsgemeinde sei derzeit dabei, für alle acht Ortsgemeinden die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung vorzubereiten, die überall eine Veränderung nach sich ziehen werde, erläuterte Rapp. Dass zuerst in Geiselberg darüber gesprochen werde, habe den Hintergrund, dass der Gemeinderat 2016 einstimmig beschlossen habe, dass Urnenrasengräber angeboten werden sollen, die die Gemeinde pflegt. Ein Feld dafür ist bereits festgelegt. Das müsse gebührentechnisch erfasst werden, und in dem Zusammenhang biete sich an, die Satzungen komplett auf den aktuellen Stand zu bringen. Vier Faktoren sind ausschlaggebend für die Überarbeitung. Zum einen die Rechtssprechung. Das Oberverwaltungsgericht hat den automatischen Übergang des Nutzungsrechts der Erben auf eine Grabstätte gekippt. Diese müssen die Grabstätte nicht übernehmen. Für die Gemeinden bedeute das, dass sie bei verweigerter Übernahme die Kosten für die Grabpflege und nach Ablauf der Ruhefrist die Kosten für die Entfernung des Grabes zu übernehmen hat. Immer öfter würden Verwandte nicht mehr im Ort wohnen, könnten oder wollten sich nicht um die Grabpflege kümmern, und es gebe es Veränderungen in der Bestattungskultur. All dem soll in der neuen Satzung insofern Rechnung getragen werden, indem Gebühren für eine später notwendige Grabeinebnung bereits bei Erwerb des Nutzungsrechts mit einer Pauschale berechnet werden. Es gibt neue Urnenrasengräber, die von der Gemeinde gepflegt werden. Die Kosten für diese und die jährliche Pflege müssten kalkuliert werden, nannte Rapp einen weiteren Grund. Schließlich noch der gebührenrechtliche Aspekt. Friedhofsgebühren werden über das Kommunalabgabengesetz (KAG) geregelt, das Kostendeckung fordert. Alle relevanten Kostenstellen müssten ermittelt werden, erläuterte Rapp. Die Kosten für die Friedhofsunterhaltung, die jährlich anfallen, die konkreten Bestattungsformen und die Kosten für Leichenhallen/Leichenzellennutzung. Diese müssten umgelegt werden. Dabei sind mittlerweile auch die Abschreibungen für den Friedhofsunterhalt zu berücksichtigen. „Müssen die wirklich einkalkuliert werden?“, fragte Norbert Höh (WG Spieß) vor dem Hintergrund, dass die jährliche Abschreibung von rund 7000 Euro die Gebühren enorm nach oben treibe. Die weiteren zu berücksichtigenden Kosten – Rechnungen Friedhof (2600 Euro im Schnitt) und anteilige Personalkosten (2000 Euro) – liegen deutlich darunter. Da lässt die Doppik, nach der die Haushalte aufgestellt werden, laut Rapp keine Wahl. Um eine vernünftige Basis zu haben, schlägt die Verbandsgemeinde vor, dass zur Kalkulation der Kosten für eine Grabstätte die konkreten Kosten der vergangenen drei Jahre ermittelt, die Kosten für die kommenden drei Jahre geschätzt werden und daraus ein Mittelwert gebildet wird. Alle drei Jahre sollte nachkalkuliert und bei Bedarf angepasst werden. „Die Friedhofsgebühren werden in Zukunft nicht mehr so lange gelten wie bisher“, sagte Spieß. Es sei sehr interessant, die konkreten Zahlen mal zu sehen, sagte Christof Neumahr (SPD). Fakt sei aber auch, dass der Rat „keine großartige Wahlmöglichkeit“ habe, sondern gezwungen sei, die Gebühren zu erhöhen, um rechtlichen Anforderungen zu genügen. Rapp bestätigte das. Es sei Tatsache, dass ein Rat vor 30 oder 40 Jahren noch mehr Spielraum gehabt habe. Möglich sei es, die Gebühren, in Abstimmung mit dem Kreis, in Schritten anzuheben. Würde versucht, auf einen Schlag eine Kostendeckung im Bereich Friedhof zu erreichen, müsste die Gebühr für ein Wahldoppelgrab auf 1950 Euro steigen (bisher 900 Euro) – bei gleich bleibender Ruhefrist von 30 Jahren. Für ein Einzelgrab wären es 975 Euro (bisher 450 Euro) und für ein Urnengrab 312 (150). Ein Rasenurnengrab müsste 620 Euro kosten, ein anonymes Urnengrab, das weniger Pflegeaufwand erfordert, 492 Euro. Die gebührenrechtliche Unterscheidung von Wahl- und Reihengrab lasse die Rechtsprechung nicht mehr zu, sagte Rapp. Ziel ist es laut Spieß, bis Anfang 2018 die Satzungen anzupassen. Ein konkreter Gebührenvorschlag soll jetzt als Diskussionsgrundlage vorbereitet werden.