Rheinpfalz Dienstwagen: VG-Rat hätte zustimmen müssen

ENKENBACH-ALSENBORN. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Andreas Alter (SPD), hätte ohne die Zustimmung des VG-Rates keinen Dienstwagen anschaffen dürfen. Zu diesem Ergebnis kommt die Kommunalaufsicht in der Kreisverwaltung Kaiserslautern nach Prüfung.

Bei den Haushaltsvorberatungen des Haupt- und Finanzausschusses wurde zur Überraschung der Gremiumsmitglieder vor knapp drei Wochen bekannt, dass der Bürgermeister sich per Leasing einen Mercedes zugelegt hatte (wir berichteten mehrfach). Aufgrund der aufkommenden Fragen, ob sein Vorgehen rechtmäßig war, wandte sich Alter mit der Bitte um Prüfung an die Kommunalaufsicht. Er gab an, dass er seine Anschaffung als Geschäft der laufenden Verwaltung eingeschätzt hatte. Diese Auffassung teilt die Kommunalaufsicht nicht, wie deren Leiter Peter Keller auf Nachfrage über die Pressestelle mitteilen ließ. „Bei der Beschaffung des Dienstwagens handelte es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, und daher hätte es eines entsprechenden Beschlusses des VG-Rates bedurft.“ Dies sei eine „Einzelfallbetrachtung“, teilt Pressesprecherin Georgia Matt-Haen mit, die Anschaffung ist also nicht generell so zu beurteilen; allerdings spiele die Tatsache, ob ein Dienstwagen in der VG üblich ist oder nicht, keine Rolle. Die Zustimmung des VG-Rates zur Beschaffung eines Dienstfahrzeuges hätte jedoch nur für dienstliche Fahrten gegolten, betont Matt-Haen. Dass ein Dienstwagen auch privat genutzt und diese Fahrten gesondert abgerechnet werden, ist bei einigen Bürgermeistern und dem Landrat üblich. „Für die Regelung einer privaten Nutzung wäre, abhängig von der Wertgrenze, eine Beschlussfassung durch den zuständigen Ausschuss oder den VG-Rat erforderlich gewesen“, lautet die Erklärung. Eine solche Erlaubnis gelte aber nur „für die Fälle, in denen sich der Bürgermeister mit im Fahrzeug befindet“. Unabhängig vom Ergebnis dieser rechtlichen Prüfung hatte Alter am Montag erklärt, dass er den Wagen zurückgeben werde. |gzi

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