Rheinpfalz Brandschutz statt Zwangsgeld

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Wenn alles gut läuft für den Eigentümer eines Hotels in der Verbandsgemeinde Hauenstein, kann er 8000 Euro in den Brandschutz investieren, statt diese als Zwangsgeld zu bezahlen. Das Zwangsgeld war gegen ihn verhängt worden, weil er bisher den Forderungen des Bauamtes für den Brandschutz nur zögerlich und nicht in dem Maß, wie es das Bauamt für erforderlich hält, nachgekommen ist. Die Chance zu investieren, statt Strafe zu zahlen, eröffnete sich für den Hotelier am Dienstag bei der Kreisrechtsausschusssitzung.

Dem Kompromiss, den Vorsitzender Oliver Minakaran vorschlug, die Zwangsgeldforderungen nicht zu vollstrecken, wenn der Hotelier Teile der noch zu erbringenden Leistungen in puncto Brandschutz binnen 14 Tagen erledigt, weitere Anforderungen bis Ende des Jahres, stimmten der Hotelier und das Bauamt des Kreises zu. Seinen Widerspruch zog der Hotelier gleichzeitig zurück. Was Minakaran zu dem Kompromissvorschlag bewog, war die Tatsache, „dass sie ja einsichtig sind und verstehen, dass diese Brandschutzmaßnahmen dringend erforderlich sind“, sagte er zu dem Hotelier. Der räumte freimütig ein, dass es nicht am Willen, sondern schlicht am fehlenden freien Kapital gefehlt habe, um die Auflagen umzusetzen. Die Auflagen reichen zurück bis ins Jahr 2002. Damals betrieben seine Eltern noch das Hotel. Die hatten einen Bauänderungsantrag gestellt. Der wurde genehmigt, allerdings versehen mit Brandschutzauflagen. So sollte die Brandmeldeanlage des Hotels damals direkt bei der Feuerwehr aufgeschaltet werden. 2011 gab es eine Brandschutzschau im Hotel, bei der einige Mängel aufgedeckt wurden. Unter anderem fehlte diese zusammenhängende Brandmeldeeinrichtung. Zwei Maisonettezimmer wären im Brandfall von außen nicht mit Leitern erreichbar gewesen. Es dauerte bis ins Jahr 2015, bis das Kreisbauamt aus dieser Mängelliste eine Verfügung machte, in der unter anderem die Nutzung der zwei Maisonettezimmer untersagt wurde. Gefordert wurde, dass die Treppen zu den Zimmern abgerissen werden. Es fehlten Rauchmelder in allen Zimmern, die Zusammenschaltung der Brandmelder und die externe Aufschaltung. Was es auch nicht gab, war ein Brandschutzplan, der unter anderem im Flur die Rettungswege auf dem Grundrissplan ausweist und in den Zimmern erläutert, was im Brandfall zu tun ist, und einen Plan, der bei der Feuerwehr hinterlegt ist. All das wurde gefordert, aber zunächst nicht geliefert, weshalb zwischenzeitlich viermal ein Zwangsgeld in Höhe von 2000 Euro für jede nicht erfüllte Auflage verhängt wurde. Besagte 8000 Euro. Einiges hatte sich zwischenzeitlich geklärt. Die Feuerwehr kann mittlerweile an die Dachfenster der Maisonettezimmer anleitern, so dass die Dachfenster im Brandfall als Rettungsweg genutzt werden können. Voraussetzung: Ein Unterbau, damit die Zimmerbewohner das Dachfenster erreichen können. Auch in Sachen Rauch- und Brandmelder sei er nicht untätig gewesen, sagte der Hotelier. Rund 50 Rauchmelder seien installiert worden. In jedem Zimmer und im Flur. Diese werden per Funk zusammengeschaltet und es wird extern alarmiert. Derzeit laufe die Feinabstimmung der Anlage. Für diese Investition Geld von der Bank zu bekommen, sei auch machbar gewesen, aber nicht für alle Investitionen. Der Brandschutzplan koste ihn 6000 Euro. Angebote liegen vor. Und für den Feuerwehrplan müsse er noch mal eine ähnliche Summe kalkulieren. „Dass so etwas so teuer ist, habe ich nicht gedacht“, sagte er. Das Problem sei, versuchte seine Frau zu erläutern, dass ihr Mann das Hotel vor etwa zweieinhalb Jahren von seinen Eltern gekauft habe. Von dieser Altlast, die auf das Jahr 2002 zurückgehe, „haben wir nichts gewusst“. Und es sei nicht die einzige Altlast, die aufgetaucht sei und Kosten verursache. „Hier offener über die finanzielle Lage gegenüber den Behörden zu kommunizieren, hätte vielleicht im Vorfeld eine Chance auf Kompromisse bei der zeitlichen Umsetzung eröffnet“, gab Minakaran zu bedenken. Wobei diese Möglichkeit dort ende, wo es um die Sicherheit geht, verdeutlichte der Vertreter des Bauamts. Deshalb muss nun binnen 14 Tagen der Nachweis erbracht werden, dass die Brandmeldeanlage funktioniert und genügend funktionsfähige Feuerlöscher vorhanden sind. In den nächsten 14 Tagen werde der Brandschutzbeauftragte im Hotel vorbeischauen, kündigte der Vertreter des Kreises an. Bis zum Jahresende wurde dem Hotelier Zeit gegeben, um den Brandschutz- und den Feuerwehrplan erstellen zu lassen. „Zu unbestimmt“ sind laut Minakaran jedoch Forderungen des Kreises in der Verfügung aus dem Jahr 2015, die den Rezeptionsbereich betreffen. Dort sollten brandgefährliche Dinge entfernt werden. Dies werte jeder subjektiv anders, so der Ausschussvorsitzende. |add

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