Rheinpfalz Biotonne: Nur für private Haushalte Pflicht

SÜDWESTPFALZ. Die am 1. Januar im Landkreis Südwestpfalz eingeführte braune Biotonne ist nur für private Haushalte Pflicht, nicht aber für Gewerbebetriebe wie Gaststätten, die andere Entsorgungsmöglichkeiten für ihren Bioabfall nutzen müssen.
Darüber klärte Ulla Eder, Sprecherin der Kreisverwaltung, auf Anfrage der RHEINPFALZ auf, nachdem es in der Öffentlichkeit Irritationen darüber gegeben hatte. Unter anderem auch für Restaurants gelte die Gewerbeabfallverordnung. Abfälle aus Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten müssten dem Kreis – anders als bei privaten Haushalten – nicht zur Verwertung überlassen werden. Für Bioabfälle der Gaststätten gebe es auf dem freien Markt spezielle Speiseresteverwerter, die die Entsorgung vornähmen – unabhängig vom Sammelsystem des Kreises. Auf keinen Fall dürften Bioabfälle in der Restmülltonne landen. Das gelte sowohl für private Haushalte als auch für gewerbliche Betriebe. Eder wies darauf hin, dass die Regelung für das Gewerbe auch schon vor Einführung der Biotonne Bestand hatte. Zwar könnten auch Gaststätteninhaber eine Biotonne bekommen, jedoch nur gegen entsprechende Gebühr nutzen. In die Biotonne dürften sie „haushaltstypische Bioabfälle aus der Speisevorbereitung“ füllen, also zum Beispiel Kohl- und Salatblätter oder Kartoffelschalen, aber „nicht alles, was auf dem Teller liegen bleibt“. Im Gegensatz zum privaten Haushalt, dem dies erlaubt sei, fielen hiervon in Restaurants sehr viel größere Mengen an. (ow)