Rheinpfalz Beerdigen wird drastisch teurer

In Geiselberg wird es deutlich teurer, sich beerdigen zu lassen. Die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebühren wurden der Rechtssprechung und der Kein-Defizit-Forderung der Aufsichtsbehörden angepasst. Referatsleiter Udo Rapp von der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben hatte bei den Vorberatungen im Mai klar gesagt, dass es teilweise drastische Gebührenerhöhungen geben werde (die RHEINPFALZ berichtete). Bis zu 50 Prozent, in der Spitze bis zu 70 Prozent, betragen sie nun.
Die Verwaltung hat jetzt, wie gesetzlich gefordert, die Kosten erfasst, die im Zusammenhang mit Friedhof, Pflege, Leichenhallenunterhaltung und Grabherstellung stehen. Dazu sind seit Einführung der Doppik (Haushaltsrechnung) auch die Abschreibungen zu berücksichtigen. All diese Kosten muss eine Gemeinde, zumindest annähernd, decken. „Mit Sicherheit macht es niemand Spaß, diese Entscheidung zu treffen“, sagte Bürgermeister Georg Spieß in der Ratssitzung am Montag. Es sei eine notwendige Entscheidung. 2011 hatte die Gemeinde die Friedhofsgebühren letztmalig angehoben. Spieß pflichtete SPD-Sprecher Christof Neumahr bei, dass in den vergangnen Jahren die Hausaufgaben nicht gemacht worden seien, weil die Gebühren nicht sukzessive angepasst wurden. Aber niemand, weder Gemeinderat noch Verwaltung, hätten ein Interesse gehabt, an dieses Thema zu gehen, das die Bürger belaste. Es sei sicher nicht schön, sagte der Beigeordnete Jens Klein (WG Spieß), aber fairerweise müsse man sehen, dass die Erhöhung unumgänglich sei. Wer in den vergangenen Jahren in diesem Bereich Leistungen von der Gemeinde in Anspruch genommen hat, habe sie zu einem sehr günstigen Preis bekommen. Beigeordnete Marika Vatter verwies darauf, dass die Gebühren künftig alle zwei oder drei Jahre auf den Prüfstand kämen, in Relation zu den Kosten überprüft und angepasst würden. Das habe Rapp so angekündigt. Eine Einzelgrabstätte kostet künftig 700 statt der bisherigen 455 Euro, eine Doppelgrabstätte 1400 Euro (900 Euro). Urnengräber kosten 220 (83) Euro. Der Rat folgte dem Vorschlag von SPD-Ratsmitglied Susanne Kretzschmar, die Kosten für ein Reihengrab für ein Kind, das höchstens fünf Jahre alt ist, nicht so deutlich anzuheben, wie es die Berechnung vorgesehen hätte. Wenn jemand stirbt, sei es immer eine schwierige Situation, wenn es ein Kind treffe, sei es besonders hart, sagte Kretzschmar und schlug vor, von bisher 66 auf 200 Euro (berechnet waren 350 Euro) zu erhöhen. Neu sind Rasenurnengräber als Grabstätten. Bei einem Ortstermin, bei dem Steinmetzmeister Rainer Stucky aus Heltersberg fachliche Tipps geben werde, soll festgelegt werden, wo das Feld genau angelegt wird. Außerdem werden künftig pro Jahr, das ein Grab vor Ablauf der Ruhefrist geräumt wird, zehn Euro Pflegebeitrag fällig. Drei von vier SPD-Vertretern im Rat und Rüdiger Lelle (WG Spieß) stimmten gegen die Erhöhungen, die ihnen zu drastisch erscheinen. Die Ratsmehrheit folgte der Notwendigkeit, die Gebühren anzuheben. Auch die Friedhofssatzung wurde überarbeitet. Künftig sind beispielsweise nur noch verrottbare Bio-Urnen erlaubt.