Rheinpfalz BASF trägt die Verantwortung

Ludwigshafen. Die beiden Fernrohrleitungen für Ethylen und Propylen, die bei der Explosion im Ludwigshafener Stammwerk am 17. Oktober zerstört wurden, fallen eindeutig in den Verantwortungsbereich der BASF. Das hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) auf Anfrage mitgeteilt.

Betreiber der Propylenleitung ist die BASF, bei dem Betreiber der Ethylenleitung handelt es sich um eine Gesellschaft namens Ethylen-Pipeline-Süd GmbH & Co. KG, kurz: EPS. Neben der BASF sind daran folgende Unternehmen beteiligt: Borealis, Clariant, OMV, Vinnolit und Wacker. Übereinstimmend teilten SGD und BASF gestern mit, dass die Betreiber mit der Firma Evonik einen Vertrag über die Betriebsführung besagter Fernleitungen geschlossen haben. Laut SGD schließt dieser Vertrag ausdrücklich den Bereich des Werksgeländes ein. Allerdings seien BASF, beziehungsweise ESP, weiterhin als gesetzliche Betreiber zu verstehen. „Dies bedeutet, dass die EPS und die BASF Adressat sämtlicher öffentlich-rechtlicher Pflichten sind und für deren Erfüllung allein verantwortlich bleiben“, so eine SGD-Sprecherin. Ludwigshafens Oberbürgermeisterin Eva Lohse (CDU) sagte nach einem gestrigen Gespräch mit BASF-Vorstandschef Kurt Bock und dessen Vorstandskollegin Margret Suckale: Die Menschen müssten sich darauf verlassen können, dass die BASF alles tue, um das Vertrauen wieder zu festigen. Dazu gehöre ein offener Dialog mit der Stadtgesellschaft. Staatsministerin Maria Böhmer (CDU) sagte: „Ich begrüße sehr, dass die BASF mit einem externen Gutachter zusammenarbeiten wird, um den Vorgang lückenlos aufzuklären. Transparenz ist die Basis für Vertrauen.“ Bock erklärte laut einer gemeinsamen Mitteilung von Stadt und BASF: „Ich verstehe, dass unsere Nachbarn sich sorgen. Sie wollen im Umfeld der BASF sicher leben und vertrauen uns, dass wir das Richtige tun. Dies müssen wir immer wieder beweisen, um so ihr Vertrauen wiederzugewinnen.“ Erstmals öffentlich zum Unglück äußern will er sich bei der BASF-Bilanzpressekonferenz am Donnerstag – am Tag der Sondersitzung von drei Landtagsausschüssen, zu der auch BASF-Vertreter erwartet werden. Der Unglücksort beim Landeshafen bleibt vorerst weiter von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Zwar seien die mit einem Gutachten zur Ursachen-Klärung beauftragten Sachverständigen bereits am Samstag und gestern vor Ort gewesen, erläuterte Leitender Oberstaatsanwalt Hubert Ströber. Aber für die weiteren Untersuchungen würden Teile der explodierten Pipeline benötigt. Damit es beim Heraustrennen dieser Teilstücke nicht zu einem weiteren Unfall komme, müsse absolut sichergestellt sein, dass sich keine explosiven Gase oder Substanzen in der Umgebung befinden. Vor diesem Hintergrund sei derzeit noch nicht absehbar, bis wann die Staatsanwaltschaft den Unglücksort freigeben könne. Ganz anders sieht es beim Tor 15 aus: Diese zentrale Zufahrt in das BASF-Stammwerk hat die Staatsanwaltschaft schon vergangene Woche freigegeben. Allerdings wickelt die BASF den Verkehr immer noch über die Tore 6, 11 und 12 ab. Das Tor 15 sei noch nicht betriebsbereit, sagte eine Sprecherin des Chemiekonzerns gestern. Sie können keine Aussage dazu machen, wann das Tor wieder geöffnet werde. |gana/ier/jüm

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