Rheinpfalz Auch für Straßen zahlen

Wenn die Gemeinden der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen/Wallhalben und die Verbandsgemeindewerke beziehungsweise der Wasserzweckverband Sickingerhöhe-Wallhalbtal so genannte Gemeinschaftsaufgaben vornehmen, dann muss jeder entsprechende Kostenanteile übernehmen. Um diese Kostenverteilung ging es am Donnerstagabend im Werksausschuss von Thaleischweiler-Fröschen/Wallhalben.

Eine Gemeinschaftsaufgabe ist beispielsweise, wenn Kanal und Leitungen sowie die Straßen saniert werden. Wenn der Kanal ausgebaut wird, müssten die Werke anteilig auch Kosten für den Straßenausbau übernehmen, hieß es. „Jede Ortsgemeinde ist verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen“, erklärte Werkleiter Joachim Becker das grundsätzliche Problem im Werksausschuss. Dieses Thema habe zuletzt unter anderem die Werke der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land beschäftigt, die jetzt ihr Abrechnungssystem umgestellt hätten, und es beschäftige derzeit auch die Werke in der Nachbarverbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben. Hintergrund des Ganzen sei, dass aufgrund der Rechtslage die Werke oder der Wasserzweckverband den Gemeinden die Kosten für den Straßenausbau anteilig vergüten müssten. Der Landesbetrieb Mobilität, der ständig mit solchen Gemeinschaftsaufgaben befasst sei, lege alle drei bis vier Jahre Vergütungssätze fest, die beispielsweise von der Dimensionierung eines Kanalrohrs abhängig seien. Pro ausgebautem Meter Kanal gibt es dann laut Joachim Becker eine bestimmte Vergütung für die Gemeinde, die in der Regel gemeinsam mit den Bürgern die Straßenausbaukosten trägt. Die Werke der früheren Verbandsgemeinde (VG) Wallhalben hätten bereits entsprechend gehandelt, auch der Wasserzweckverband arbeite bereits nach diesem Prinzip. Für die Orte der früheren VG Thaleischweiler-Fröschen soll diese Regelung im Bereich Kanalbau künftig ebenso gelten wie für Orte, die nicht vom Wasserzweckverband mit Wasser versorgt werden, wenn dort an Wasserleitungen gearbeitet wird. Um Rechtssicherheit zu schaffen, werden alle Gemeinschaftsaufgaben in den betroffenen Orten, sofern sie noch nicht abschließend abgerechnet sind, entsprechend vergütet. Zurückgerechnet werde bis 2013. Das schlage sich im Wirtschaftsplan nieder, kündigte Becker an. 121.000 Euro seien dafür vorgesehen. Künftig solle immer so verfahren werden. Dass das rückwirkend gelte, gab Ausschussmitglied Heino Schuck zu bedenken, bedeute: Beim Ausbau von Straßen, wenn Anliegerbeiträge fällig sind, müssten nochmals alle Bescheide überarbeitet werden. Auch wenn wiederkehrende Beiträge erhoben wurden, müsse entsprechend nachgerechnet werden. Das sei richtig, bestätigte Verbandsbürgermeister Thomas Peifer, aber es gehe ja um Maßnahmen, die ohnehin noch nicht endgültig abgerechnet seien. (add)

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